Drucksache Nr. 15-2529/2017 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Verbesserte Kennzeichnung videoüberwachter Bereiche
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am 08.11.2017 - TOP 7.4.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2529/2017 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Verbesserte Kennzeichnung videoüberwachter Bereiche
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am 08.11.2017 - TOP 7.4.2.

Beschluss


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung erarbeitet in Kooperation mit der Polizeidirektion Hannover geeignete Maßnahmen zur verbesserten Kennzeichnung von kriminalitätsgefährdeten Bereichen des öffentlichen Raums im Stadtbezirk Linden-Limmer, die mittels Kameraüberwachung abgedeckt sind. Denkbar sind hierbei farbliche oder bauliche Markierungen.

In Zukunft überwachte Bereiche werden gleichermaßen behandelt. Sind für die Umsetzung Beschlüsse des Bezirksrats notwendig, wird dieser frühzeitig eingebunden.

Entscheidung der Polizeidirektion Hannover


Die offene Beobachtung des öffentlichen Raumes mittels Bildübertragung
(Videoüberwachung) durch die Polizei findet insbesondere an sogenannten kriminogenen Orten statt. Die Polizeidirektion Hannover hat zurzeit 23 derartige Orte auf Grundlage eines bewährten Konzeptes zur Videoüberwachung identifiziert und betreibt dort eine Videoüberwachung inklusive der Aufzeichnung der Videodaten. Im Stadtbezirk Linden-Limmer werden, wie richtig festgestellt wurde, zwei Kameras betrieben. Dieser Betrieb von Kameras ist für jede Bürgerin und jeden Bürger im Internet unter http://www.pd-h.polizeinds.de/ nachvollziehbar dargestellt.

Der Gesetzgeber und auch die Rechtsprechung stellen zwar auf das Erfordernis der Kennzeichnung videoüberwachter Bereiche ab, nicht jedoch auf eine bestimmte Art und Weise. Seit dem Jahre 2012 werden durch die Polizei videoüberwachte Bereiche mit den bekannten Aufklebern in unterschiedlicher Größe gekennzeichnet. Die Kennzeichnung erfolgt je nach den Umständen des Einzelfalls und gilt für alle vorstehend genannten Kameras gleichermaßen. Sie hat den Zweck, die Offenheit der Videoüberwachung, gekoppelt an der technisch bedingten Reichweite der Beobachtung, aufzuzeigen und die datenverarbeitende Stelle bekannt zu geben.

Die Kennzeichnung videoüberwachter Bereiche kann hingegen ausdrücklich nicht dazu dienen, in einem Umkehrschluss, den Bürgerinnen und Bürgern zu suggerieren, dass sie in einem Bereich „besonders sicher sind“.

Die Polizeidirektion Hannover wird auch künftig und in einer für die Bürgerinnen und
Bürger verlässlichen Art und Weise alle videoüberwachten Bereiche in ihrem Zuständigkeitsbereich nicht nur kennzeichnen, sondern auch regelmäßig auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen. Insofern sieht die Polizeidirektion Hannover zurzeit kein Erfordernis, ihre Kennzeichnung der videoüberwachten Bereiche zu verändern.

Sofern sich aus einem neuen Niedersächsischen Polizeigesetz andere Schlussfolgerungen ergeben, werden wir gerne nachberichten und gegebenenfalls Anregungen aus den Stadtbezirksräten nachgehen.