Anfrage Nr. 15-2529/2013:
Schwimmunterricht für Kinder, insbesondere für Babys und Kleinkinder

Inhalt der Drucksache:

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Schwimmunterricht für Kinder, insbesondere für Babys und Kleinkinder

Ein Schwimmunterricht für insbesondere Babys und Kleinkinder vollzieht sich in privaten Einrichtungen und das zu Kosten, die die Eltern bzw. Alleinerziehenden selbst zu tragen haben. Dieses ist nicht allen Erziehungsberechtigten möglich.


Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Bäder für diesen Schwimmunterrichtkommen dafür im Stadtbezirk prinzipiell (mit Darstellung der ggf. vorhandenen Einschränkungen oder der positiven Anreize) in Frage?

2. Welche Bäder werden dafür auch in welchem Maß dafür benutzt?

3. Welche Bedeutung hat dieser Schwimmunterricht in der Stadt und im Stadtbezirk im Verhältnis zu den sog. großen Bädern (zu den 14 Frei- und Hallen- sowie Kombibädern in der Stadt) und dem Zugang über die private Kostentragung?