Drucksache Nr. 15-2527/2017 S1:
ENTSCHEIDUNG:
HannoverAktivPass und GVH MobilCard S -
Erweiterung des Kreises der Berechtigten
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am 06.12.2017 - TOP 7.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2527/2017 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
HannoverAktivPass und GVH MobilCard S -
Erweiterung des Kreises der Berechtigten
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am 06.12.2017 - TOP 7.3.1.

Beschluss


Die Verwaltung wird aufgefordert, den Kreis der Berechtigten für den HannoverAktivPass (HAP) zu erweitern auf alle Personen, deren laufendes monatliches Einkommen unterhalb der Armutsgrenze von 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens nach der Erhebung der Europäischen Union zu Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions – EU-SILC) liegt.

Außerdem soll die Stadtverwaltung das Gespräch mit der Verwaltung der Region Hannover darüber suchen, dass diese Einkommensgrenze auch als Einkommensgrenze für die Berechtigung zum Erhalt der GVH MobilCard S eingeführt wird.

Orientieren könnte sich die gemeinsame Einkommensgrenze für die Berechtigung zum Bezug des HAP, wie auch der GVH MobilCard S auch an der, die für den Bezug von Eintrittskarten durch die Initiative KulturLeben HANNOVER gilt und zurzeit bei 1.000,00 € Nettoeinkommen für einen Einpersonenhaushalt liegt.

Die Verwaltung sorgt in geeigneter Weise dafür, dass die Abgeordneten der Regionsversammlung Hannover über den hier getroffenen Beschluss und die daraus folgenden Gespräche der Stadtverwaltung mit der Verwaltung der Region Hannover informiert werden.

Entscheidung


Dem Vorschlag des Stadtbezirksrates kann nicht gefolgt werden.

Der Rat der Stadt hat mit Beschlüssen zu den Drucksachen Nrn. 0869/2009 N1, 1394/2009, 0619/2010 N1, 1446/2012 und Anträgen zum Haushalt 2011 und 2013 den Kreis der Berechtigten für den HannoverAktivPass (HAP) festgelegt.

Danach sind ausschließlich Empfänger*innen von bestimmten Sozialleistungen berechtigt, einen HAP zu erhalten.

Diese geltende Regelung setzt voraus, dass bei Beantragung der jeweiligen Sozialleistung sämtliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachgewiesen und abschließend geprüft worden sind, eine gesonderte Prüfung für den HAP erfolgt nicht. Zum berechtigten Personenkreis gehören auch die sogenannte „Aufstocker“, die ergänzende Hilfe nach dem SGB II erhalten. Alle Personen, die laufende ergänzende Leistungen nach dem SGB II beziehen, erhalten bereits den HAP.

Die vorgeschlagene Erweiterung des berechtigten Personenkreises durch Anwendung einer prozentualen Einkommensgrenze würde eine Abkehr vom bisherigen System darstellen, da eine individuelle Beantragung und Bearbeitung unumgänglich wäre. Alle Personen, die bislang keine entsprechenden Sozialleistungen beziehen, könnten individuelle Anträge auf Ausstellung des HAP stellen. Für die zeitaufwändige und personalintensive Prüfung dieser Anträge stehen in der Verwaltung keine Stellen zur Verfügung. Die gesamte Organisation und Abrechnung des HAP für den aktuell geltend berechtigten Personenkreis (circa 100.000 Berechtigte) wird derzeit von 1,5 Planstellen innerhalb der Verwaltung bewältigt.

Die Erweiterung des Berechtigtenkreises für den HAP würde Mehrkosten durch die Erstattung von Einnahmeausfällen nach sich ziehen und eine erhebliche Steigerung der Personal- und Sachkosten im städtischen Haushalt. Diese Mittel stehen nicht zur Verfügung.

Da dem Vorschlag des Stadtbezirksrates zur Anwendung einer Einkommensgrenze für den Erhalt des HAP seitens der Verwaltung nicht Folge geleistet werden kann, werden dazu auch keine Gespräche mit der Regionsverwaltung geführt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Entscheidungen zur GVH MobilCard S unter anderem auch wegen der zu erwartenden Kosten- und Personalsteigerungen in der Zuständigkeit der Regionsversammlung liegen.