Antrag Nr. 15-2527/2017:
HannoverAktivPass und GVH MobilCard S - Erweiterung des Kreises der Berechtigten

Inhalt der Drucksache:

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HannoverAktivPass und GVH MobilCard S - Erweiterung des Kreises der Berechtigten

Antrag


Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Kreis der Berechtigten für den HannoverAktivPass (HAP) zu erweitern auf alle Personen, deren laufendes monatliches Einkommen unterhalb der Armutsgrenze von 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens nach der Erhebung der Europäischen Union zu Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions – EU-SILC) liegt.

Außerdem soll die Stadtverwaltung das Gespräch mit der Verwaltung der Region Hannover darüber suchen, dass diese Einkommensgrenze auch als Einkommensgrenze für die Berechtigung zum Erhalt der GVH MobilCard S eingeführt wird. Orientieren könnte sich die gemeinsame Einkommensgrenze für die Berechtigung zum Bezug des HAP, wie auch der GVH MobilCard S auch an der, die für den Bezug von Eintrittskarten durch die Initiative KulturLeben HANNOVER gilt und zzt. bei 1.000,00 € Nettoeinkommen für einen Einpersonenhaushalt liegt.

Die Verwaltung sorgt in geeigneter Weise dafür, dass die Abgeordneten der Regionsversammlung Hannover über den hier getroffenen Beschluss und die daraus folgenden Gespräche der Stadtverwaltung mit der Verwaltung der Region Hannover informiert werden.

Begründung


HannoverAktivPass und GVH MobilCard S sind grundsätzlich geeignete Mittel, um allen Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt Hannover eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Allerdings ist der Kreis der Berechtigten noch zu eng gefasst, weil er einen Teil der Menschen mit Einkommen unter der Armutsgrenze ausschließt. Insbesondere auch Hartz 4-Aufstocker und Menschen mit niedrigen Einkommen, die nicht ergänzend Hartz 4 in Anspruch nehmen möchten, sind davon betroffen.

An der Grenze zur Armut leben laut EU-SILC diejenigen, die lediglich 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens zur Verfügung haben. Vor diesem Hintergrund ist der berechtigte Personenkreis für den Bezug des HAP und der GVH MobilCard S zu erweitern. Besonders stark betroffen ist hier im Bezirk Linden/Limmer der Stadtteil Linden-Süd.