Drucksache Nr. 15-2527/2012 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Reaktion auf die Errichtung der Fußgängerzonen in der Innenstadt und Lister Meile
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 19.11.2012
TOP 8.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-2527/2012 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Reaktion auf die Errichtung der Fußgängerzonen in der Innenstadt und Lister Meile
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 19.11.2012
TOP 8.3.1.

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNRN:

Vor vielen Jahrzehnten wurden die Fußgängerzonen in der Innenstadt und in der Lister Meile geschaffen. Mit den Maßnahmen wurden dort sämtliche Verkehrsarten dem Fußverkehr untergeordnet, was für damalige Verhältnisse etwas Neues gewesen sein dürfte. Wie sich heute zeigt, halten sich Menschen dort auf und fühlen sich dort wohl, wo der Straßenraum zuallererst ihren Bedürfnissen entsprechend gestaltet wird und sie nicht als nachrangige VerkehrsteilnehmerInnen auf einen Randstreifen verdrängt werden.
Allerdings wird die Planung und Ausführung der Fußgängerzone nicht auf die absolute Zustimmung der gesamten Bevölkerung und aller gesellschaftlicher Akteure gestoßen sein, was sich durch historische Unterlagen und Archivbestände bestätigen lassen müsste.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. War die Planung und Ausführung der Fußgängerzonen in der Innenstadt und der Lister Meile, soweit im Stadtarchiv nachweisbar, von allgemeiner Zustimmung begleitet?
2. Wenn nein, welche Bedenken oder Befürchtungen vonseiten welcher gesellschaftlichen Gruppierungen und Akteuren oder vonseiten der Medien gehen aus den Beständen des Stadtarchives hervor?
3. Wie bewertet die Stadt rückblickend die Ausweisung bzw. Schaffung der beiden Fußgängerzonen?

Antwort der Vetrwaltung:

Zu Frage 1 und 2:
Das Stadtarchiv konnte diese Anfrage nicht in der evtl. wünschenswerten Ausführlichkeit beantworten. Wegen der verringerten Personalressourcen bei gestiegenen Benutzerwünschen müssen die Auskünfte in der Regel auf Informationen über einschlägige Archivbestände zu den gestellten Fragen beschränkt und die Anfragenden in den Lesesaal eingeladen werden, wo die betreffenden Unterlagen zu den Öffnungszeiten eingesehen werden können. Das gilt auch für Anfragen aus Politik und Verwaltung.
Antworten zu komplexeren Themen können nur in besonders dringenden Fällen innerhalb weniger Tage erteilt werden.

Die Fragen wurden unter diesen Voraussetzungen in der Kürze der Zeit ohne größeren Aufwand im Bestand Presseamt, Nr. 351 ermittelt.

1. Die Planung und Einrichtung der Fußgängerzone Lister Meile und in der Innenstadt in den Jahren ab 1971 stieß nach den gesichteten Unterlagen anfangs in der Innenstadt auf erheblich Bedenken. Die Anlieger der Lister Meile wünschten dagegen eine Aufwertung und Belebung der Straße durch die Einrichtung einer autofreien Zone.
2. Bedenken gab es vor allem auf Seiten der Geschäftsleute wegen befürchteter Probleme bei der Warenanlieferung und dem Verlust von Kunden, die nicht mehr direkt vorfahren konnten. Auch die Schützen meldeten Bedenken an, weil sie Schwierigkeiten beim Schützenausmarsch befürchteten. Nach einer Umfrage des Einzelhandels von 1974 äußerten sich 70% der Einzelhändler über die Geschäftsentwicklung positiv. Von den Kunden äußerten sich 58 % positiv und 42% negativ. Ältere Leute beurteilten die Fußgängerzonen positiver als jüngere, die gern überall mit dem Auto vorfahren wollten. Probleme bereiteten in den 1970er Jahren fast durchgängig vor allem die Parkplatzfrage und der Umgang mit Radfahrern in den Fußgängerzonen. Auch Taxifahrer äußerten sich negativ über ihre beschränkte Bewegungsfreiheit.

Die Anfrager werden gerne eingeladen, im Lesesaal des Stadtarchivs noch ausführlicher in weiteren Unterlagen zu diesem Thema zu recherchieren. Weiter und tiefer gehende Informationen finden Sie in folgenden Beständen: Rat der Stadt und der Ausschüsse des Rates, Handakten Hillebrecht und weiteren, teilweise jedoch noch nicht erschlossenen Beständen. Ein Besuch beim Stadtarchiv müsste angemeldet werden.

Zu Frage 3:
Die Ausweisung der Fußgängerzonen in der Innenstadt und der Lister Meile wird positiv bewertet. Die Einzelhandelsfunktion und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum wurden an beiden Standortbereichen nachhaltig gestärkt. Die Erreichbarkeit für die Anlieferung und für die Anlieger ist auch mit der Ausweisung einer Fußgängerzone gewährleistet.