Drucksache Nr. 15-2523/2021:
Modernisierung und Erweiterung der Anleuchtung der Aegidienkirche als historisches Mahnmal

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Kulturausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-2523/2021
1
 

Modernisierung und Erweiterung der Anleuchtung der Aegidienkirche als historisches Mahnmal

Antrag zu beschließen,

1.) der Maßnahme zur Modernisierung und Erweiterung der Anleuchtung der Ruine der Aegidienkirche als Mahnmal mit Ihrer besonderen Architektur zuzustimmen.

2.) dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe in Höhe von ca. 90.000 € zuzustimmen.

Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 93 Abs. 1 NKomVG.


Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54502001

Bezeichnung Straßenbeleuchtung

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2021/2022 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2021 zu Lasten 2022.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Modernisierung und Erweiterung der Anleuchtung der Aegidienkirche ist für alle Betrachter*Innen erlebbar, die in den Abendstunden die Anleuchtung aufsuchen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54502001
Straßenbeleuchtung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 90.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -90.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54502
Straßenbeleuchtung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 3.600,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.350,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -4.950,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -4.950,00 €
Anmerkungen zu:

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßenleuchten: 25 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages

1. Einleitung

Anleuchtungen von Gebäuden sind seit Jahrzehnten fester Bestandteil der Stadtbeleuchtung Hannovers. Ein besonders eindrucksvolles Beispiel für dieses Thema ist die Anstrahlung des Neuen Rathauses am Trammplatz, die seinerzeit von der enercity AG erfolgreich umgesetzt wurde.

Die Nachtansicht ist das zweite Gesicht einer Stadt und wird in den Abendstunden von vielen Nutzer*Innen des öffentlichen Raumes wahrgenommen. Hierbei schaffen sinnvoll in Szene gesetzte Anleuchtungen ein zusätzliches Maß an Erlebbarkeit, Spannung und Aufmerksamkeit. Insbesondere im Innenstadtbereich und näherem Umfeld erreicht die Lichtwirkung eine Vielzahl von Nutzer*Innen des Straßenraumes sowohl bewusst beim Verweilen als auch unbewusst im Vorbeigehen. Es entsteht eine stille Kommunikation von Objekt zu Betrachter für besondere Bereiche und Bauwerke, insbesondere auch mit historischem Hintergrund und mahnendem Charakter („Memorial Lighting“).

2. Die Aegidienkirche als „Memorial Lighting“

Nahezu alle Kirchen im Zentrum Hannovers wurden im zweiten Weltkrieg von Bomben zerstört oder stark beschädigt. Als Erinnerung hierfür steht stellvertretend die Ruine der Aegidienkirche mit ihrer besonderen Architektur mit Seitenschiffgiebeln, erstmals urkundlich erwähnt im Jahr 1163 und damit eine der ältesten Kirchen Hannovers.

Die Aegidienkirche als Ruine ist mit Widmung von 1954 jetzt Mahnmal und Gedenkstätte für die Opfer der Kriege und der Gewalt mit besonderen Merkmalen wie z. B. der Schattenlinie im Inneren, die an die Nähe von Schatten und Licht, Tod und Leben an diesem besonderen Ort erinnern soll. Daneben bietet dieser historische Ort heute Raum für Kunst, Konzerte und Gedenkveranstaltungen und ist täglich für Besucher*Innen geöffnet.

Die Aegidienkirche wurde in der Vergangenheit bereits als anleuchtungswürdiges Objekt identifiziert und mit einer konventionellen Basisanstrahlung nach damaligen Erkenntnissen versehen. Auch diese Maßnahme wurde durch die enercity AG umgesetzt. Im Rahmen des technischen Fortschritts bieten sich neben der Verbesserung der Verkehrsbeleuchtung auch neuartige Möglichkeiten der Anstrahlung von Objekten an. Um diese in zeitgemäßer Weise einsetzen zu können, wurde die Aegidienkirche ausgewählt mit Ihrer besonderen und historisch bedingten offenen Architektur als Ruine.

Als historisches Mahnmal mit besonderen Seitenschiffgiebeln und offenen Fensterbereichen eignet sich dieses Objekt in spezieller Art und Weise für neue Konzepte.

3. Beschreibung der Maßnahme

Aktuell wird die Aegidienkirche mit konventioneller Beleuchtungstechnik erhellt. Die Planung für die modernisierte Anstrahlung sieht vor, mit geeigneter effizienter LED Technik mit Lichtleisten und Bodenstrahlern über mehrere Module eine innovative Form der Anleuchtung zu realisieren.

Die Kirchenruine soll mit dem Zusammenspiel der verschiedenen Beleuchtungstechniken von innen heraus zum Strahlen gebracht werden. Die Fensterausschnitte und architektonischen Details werden so in besonderer Weise hervorgehoben. Die Skulptur „Demut“ sowie die Hiroshima-Glocke finden ebenfalls Bedeutung im Anleuchtungskonzept. Sowohl in der Außen- als auch der Innenansicht wird die Ruine dadurch zur Dämmerung und in den Abendstunden erlebbar. Auch für Veranstaltungen bietet sich aufgrund der Wirkung durch die Anleuchtung eine besondere Atmosphäre die vorteilhaft genutzt werden kann.

Durch das Konzept der Anleuchtung von innen heraus nimmt sich die Anleuchtung in der Außenwirkung dezent zurück, schafft jedoch durch die Optik in Form eines Scherenschnitts eine interessante Wirkung für die Betrachter.

Im Ergebnis wird die Stadt Hannover durch diese Anleuchtung eines zentralen Mahnmals neben den bestehenden Anstrahlungen um eine weitere abendliche Attraktion für die Nutzer*Innen des öffentlichen Verkehrsraumes der Innenstadt reicher werden und auch ein Stück weit mehr an die Historie erinnern. Interessierte Betrachter*Innen werden aufmerksam und das Interesse für die wichtige Geschichte in diesem Zusammenhang wird geweckt. Die oben erwähnte stille Kommunikation läuft somit ganz automatisch und schafft auch Raum für gemeinsame Gespräche und Diskussionen zwischen den Menschen.

4. Zeitschiene

Es ist vorgesehen, die Maßnahme im 1. Quartal 2022 umzusetzen.
66.15 
Hannover / 02.11.2021