Antrag Nr. 15-2523/2017:
Gebrauchsanweisung Wasserstadt Limmer

Inhalt der Drucksache:

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Gebrauchsanweisung Wasserstadt Limmer

Antrag


Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Stadtverwaltung wird gebeten, dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer die „Gebrauchsanweisung Wasserstadt Limmer“ zur Information für die weitere Bauleitplanung zur Verfügung zu stellen.

Begründung


Nach unseren Informationen hat die Stadtverwaltung die Gebrauchsanweisung für die Bauträger/Architekt(inn)en ausgearbeitet, die im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans 1536 „Wasserstadt Limmer Ost“ bauen wollen. Die Gebrauchsanweisung soll nach den Informationen aus der Kommission Sanierung Limmer vom 23.10.2017 die Festsetzungen des Bebauungsplans erläutern und weiteren Anforderungen an die Gestaltung der Gebäude und Freianlagen enthalten. Sie soll nicht veröffentlicht werden.

Wir halten das nicht für richtig. Stadtrat und Stadtbezirksrat sollten darüber informiert werden, welche Anforderungen die Stadtverwaltung im Rahmen des sog. Qualitätsteams zusätzlich zu den vom Rat beschlossenen Regelungen des Bebauungsplans durchsetzen will.