Antrag Nr. 15-2522/2021:
Ausführungsplanung Grunderneuerung Am Fuhrenkampe

Informationen:

verwandte Drucksachen:

15-2522/2021 (Originalvorlage)
 > 1. Entscheidung zur Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Ausführungsplanung Grunderneuerung Am Fuhrenkampe

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:
In die Ausführungsplanung der Grunderneuerung der Straße „Am Fuhrenkampe“ werden folgende Punkte aufgenommen:
1. Auf der Nordseite werden die beiden Parkplätze unter den Bäumen auf Höhe der Hausnummern 78 und 80 als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen,
2. An der Kreuzung Verdenerstraße/Am Fuhrenkampe wird ein Zebrastreifen auf die Verdenerstraße aufgebracht,
3. In der Verdenerstraße wird kein Radweg/Schutzstreifen aufgebracht, die vorhandenen Parkplätze vor dem ehemaligen Bunker und entlang des Spielplatzes bleiben als Kurzzeitplätze erhalten.

Begründung

Nach Beschluss über die Grunderneuerung der Straße „Am Fuhrenkampe“ regte sich Widerstand in der Bevölkerung. Hierbei sind einige Probleme angesprochen worden, die in der Planung nicht bedacht worden sind. Die vorgeschlagenen Lösungen können im Rahmen der Ausführungsplanung umgesetzt werden, ohne die Grundziele der Planung zu beeinträchtigen. Im Einzelnen:
Zu 1.): An der beschriebenen Stelle befinden sich auf der Nordseite ein Zahnarzt und auf der Südseite ein Pflegedienst. Diese werden von Besucher*innen und Patient*innen besucht. Durch den Wegfall der Parkplätze auf der Südseite stehen weniger Parkplätze zur Verfügung. In dem die genannten zwei Parkplätze als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden, kann den Besucher*innen und Patient*innen in räumlicher Nähe ein Angebot gemacht werden.
Zu 2.): Um die Aufmerksamkeit der Kraftfahrer*innen welche aus der Verdenerstraße auf den Fuhrenkampe zu erhöhen und die Sicherheit für querende Radfahrer*innen zu erhöhen ist ein Zebrastreifen hier sinnvoll.

Zu 3.): In Anlage 3 zu Drs. 1849-2021 ist in der Verdenerstraße beidseitig ein Radweg/Schutzstreifen dargestellt. Die bisher dort vorhandenen Parkplätze sind nicht abgebildet. An der Kreuzung befindet sich im ehemaligen Bunker eine Zahnarztpraxis und in Hasnummer 79 des Fuhrenkampe die Praxis einer Allgemeinmedizinerin. Die Parkplätze sind bisher schon als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen und werden vielfach von den Patient*innen der beiden Praxen genutzt. Um den Patient*innen, insbesondere geheinschränkten Personen, auch in Zukunft in der Nähe der Praxen das Parken zu ermöglichen, müssen die Parkplätze erhalten bleiben