Anfrage Nr. 15-2522/2012:
Sozialer Wohnungsbau statt Verdrängung und Ausgrenzung

Inhalt der Drucksache:

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Sozialer Wohnungsbau statt Verdrängung und Ausgrenzung

Die Entscheidung der Landeshauptstadt Hannover, die Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu fördern und bereits bei der Ausschreibung der Grundstücke am Klagesmarkt dafür Sorge zu tragen, dass am Klagesmarkt in Zukunft auch Wohnen zu sozialverträglichen Preisen möglich ist, ist ausdrücklich zu begrüßen.

Vor dem Hintergrund jedoch, dass renditesüchtige Investmentgesellschaften und Bauunternehmungen mit überhöhten Renditeerwartungen auf den hannoverschen Wohnungsmarkt drängen, droht eine weitere Verteuerung und Verknappung des für Normal- und Geringverdiener bezahlbaren Wohnraums gerade im Stadtbezirk Mitte. Nach dem Auszug von MieterInnen wiedervergebener Wohnraum wird im Regelfall zu drastisch höheren Preisen wiedervermietet.

Ferner haben sich bestimmte Gesellschaften zur Aufgabe gemacht, vermietete Mehrfamilienhäuser aufzukaufen, sie in Eigentumswohnungen umzuwandeln, Luxussanierungen durchzuführen, den Wohnraum innerhalb kürzester Zeit wieder zu verkaufen und infolgedessen mit einer exorbitanten Rendite wieder auszusteigen. Die drastisch verteuerten Mieten und die das dann drohende Risiko von Eigenbedarfskündigungen tragen die bisherigen MieterInnen.

Aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben nach dem SGB XII und dem SGB II werden ferner Geringverdienende aufgefordert in kostengünstigeren Wohnraum umzuziehen, eine Renditebegrenzung für anonyme Immobilienhaie existiert hingegen bislang nicht.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:
1. Inwieweit gibt es weitere Planungen der Stadt Hannover, einer drohenden Schieflage auf dem hannoverschen Wohnungsmarkt - speziell im Zentrum Hannovers – entgegenzuwirken und inwieweit ist die Stadt Hannover dabei von bundes- und landesrechtlichen Vorgaben abhängig?
2. Inwieweit gibt es vor diesem Hintergrund Überlegungen der Stadt Hannover, den Verkauf städteeigener Wohnungen durch die GBH zu verbieten?
3. Wie sieht die Entwicklung bei den zur Verfügung stehenden Mitteln Dritter für eine sozial ausgeglichene intelligente Städtebaupolitik (Städtebauförderung, soziale Stadt) in den letzten Jahren aus?