Drucksache Nr. 15-2520/2017 N1 S1:
NEUFASSUNG: Verbesserung der Sicherheit im Kurvenbereich Eichenbrink
Ergänzung
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 08.11.2017
TOP 7.2.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2520/2017 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

NEUFASSUNG: Verbesserung der Sicherheit im Kurvenbereich Eichenbrink
Ergänzung
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 08.11.2017
TOP 7.2.3.1.

Beschluss

Der Bezirksrat beschließt:
Am Eichenbrink, kurz hinter der Kanalbrücke in Richtung stadteinwärts, wird durch bauliche Maßnahmen (bspw. das Aufstellen von Pollern) ein Befahren des gesondert gekennzeichneten kombinierten Rad- und Fußweges, durch Kraftfahrzeuge, verhindert.

Es ist dabei auf eine entsprechende Breite zu achten, damit Radfahrer mit Fahrradanhängern z.B. 2-Kinderanhänger ungehindert und gefahrlos dort fahren kann. Dabei ist zu überlegen, ob der Grünstreifen zu Gunsten des Rad- und Fußweges verkleinert werden kann.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Im fraglichen Kurvenbereich gibt es keine auffällige Unfalllage. Neben der Rotmarkierung des Radfahrstreifens wurde für den Abschnitt in 2017 eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 Km/h angeordnet und bereits umgesetzt.

Das Aufstellen von Pollern bzw. Baken zur Abtrennung von Fahrbahn und Radfahrstreifen ist bei den vorhandenen Querschnittsbreiten nicht möglich. Eine entsprechend notwendige Verbreiterung in Richtung Böschung der Brückenrampe wäre eine größere Baumaßnahme, die Eingriffe in die Böschung nebst Bewuchs und eine Absturzsicherung auf der Böschungsseite erfordern würde. Für diese Maßnahme wären zusätzliche Haushaltsmittel sowie eine Planung erforderlich.