Antrag Nr. 15-2520/2017:
Verbesserung der Sicherheit im Kurvenbereich Eichenbrink

Inhalt der Drucksache:

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Verbesserung der Sicherheit im Kurvenbereich Eichenbrink

Antrag


Der Bezirksrat beschließt:

Am Eichenbrink, kurz hinter der Kanalbrücke in Richtung stadteinwärts, wird durch bauliche Maßnahmen (bspw. das Aufstellen von Pollern) ein Befahren des gesondert gekennzeichneten kombinierten Rad- und Fußweges, durch Kraftfahrzeuge, verhindert.

Begründung


Der im Innenradius verlaufende kombinierte Rad- und Fußweg wird in der Praxis von vielen Autos als Fahrbahn mitgenutzt, da die Kurve häufig „geschnitten“ wird (s. Anlage 1). Dies ist besonders gefährlich, da die Kurve in Abhängigkeit der jeweiligen Vegetationsperiode durch das angrenzende Gebüsch nicht einsehbar ist. Insbesondere für Menschen mit Kinderwagen oder mit Fahrradanhängern, die auf die komplette Breite des Schutzstreifens angewiesen sind, ist die derzeitige Situation zum Teil lebensgefährlich. Gleiches gilt auch für den Fall, dass Radfahrende Fußgänger_innen überholen müssen.

Der Kurvenbereich ist bereits zur besseren Sichtbarkeit rot markiert und zudem mit einer breiten, weißen durchgehenden Linie versehen. Dennoch ist das ordnungswidrige Überfahren des Streifens eher die Regel als die Ausnahme, wie eine Ortsbesichtigung zeigte.

Durch das Aufstellen von drei Pollern vor dem eigentlichen Kurvenbereich wird erreicht, dass die Kurve nicht mehr „geschnitten“ werden kann und Autofahrende vorsichtiger in den Kurvenbereich einfahren (s. Anlage 2). Alternativ könnte auch die Anlage eines Hochbordes die gewünschten Effekte erzielen. In beiden Fällen könnte zudem, mit einem gesondert aufzustellenden Verkehrszeichen, auf die Gefahrensituation hingewiesen werden.