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Grundsatzbeschluss über die Durchführung einer Einwohner*innenfragestunde
Antrag
Gemäß § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
werden in den Sitzungen des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld Einwohner*innenfragestunden durchgeführt.
Sie finden in der Regel zu Beginn der Sitzung statt und sollten insgesamt 30 Minuten nicht überschreiten. Die Höchstdauer beträgt gemäß Geschäftsordnung 45 Minuten.
Begründung
Die Durchführung von Einwohner*innenfragestunden hat sich in den zurückliegenden Wahlperioden in vollem Umfang bewährt.