Drucksache Nr. 15-2519/2014 S1:
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Fußgängerzone auf der Limmerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 21.01.2015
TOP 5.3.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2519/2014 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Geschwindigkeitsbegrenzung in der Fußgängerzone auf der Limmerstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 21.01.2015
TOP 5.3.1.

Beschluss

Die Verwaltung der LHH wird gebeten, für die Fußgängerzone Limmerstraße für den öffentlichen Nahverkehr eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h einzuführen.
Die Verwaltung der LHH wird ferner gebeten, sofern nicht bereits geschehen, die Geschwindigkeit des motorisierten Individualverkehrs mit Anrainergenehmigung auf Schrittgeschwindigkeit zu begrenzen und die Geschwindigkeitsbegrenzung durch Hinweisschilder anzuzeigen.

Entscheidung

Dem Antrag wird teilweise gefolgt.
Die Verwaltung hat in der Angelegenheit Stellungnahmen der Polizeidirektion Hannover, der RegioBus Hannover GmbH und der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG eingeholt. Zusätzlich wurden das Unfalllagebild ermittelt und Fahrversuche sowie Verkehrsbeobachtungen durchgeführt.
In den Jahren 2011 bis 2014 haben sich im Bereich der Fußgängerzone auf der Limmerstraße insgesamt 4 (polizeilich erfasste) Verkehrsunfälle mit Beteiligung des ÖPNV (davon 3 Unfälle mit Stadtbahnbeteiligung und ein Unfall, an dem ein Bus beteiligt war) ereignet. In den Fällen mit Stadtbahnbeteiligung war der Unfallverursacher in keinem Fall die Stadtbahn.
Aufgrund dieser Unfalllage (Ursache Geschwindigkeit) besteht aus Sicht der Polizei keine unmittelbare Veranlassung, die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge des ÖPNV zu reduzieren.
Fahrversuche und Verkehrsbeobachtungen haben ergeben, dass bei deutlicher Geschwindigkeitsreduzierung (15 bzw. 20 km/h) die Fahrzeuge des ÖPNV durch Rad Fahrende regelmäßig überholt werden, die dann ggf. vor den Fahrzeugen auf den Gleisbereich einschwenken. Zu Fuß Gehende wurden beobachtet, dass sie vermehrt versuchen, den Fahrweg der mit reduzierter Geschwindigkeit herannahenden Fahrzeuge kurz vorher noch zu kreuzen.
Dadurch entstehen Verkehrsgefährdungen, die in dieser Form und diesem Umfang bisher nicht zu beobachten waren.
Beide Verkehrsbetriebe haben zudem mitgeteilt, dass eine deutliche Verminderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beim Befahren der Fußgängerzone Limmerstraße dazu führen würde, dass zusätzliche Fahrzeuge auf den jeweiligen Linien eingesetzt werden müssten. Dies würde zu höheren Betriebskosten führen.
Aus diesen Gründen wird die Verwaltung folgende Maßnahmen ergreifen:
1. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge des ÖPNV (Stadtbahn und Bus)
wird im Bereich der Fußgängerzone Limmerstraße auf 25 km/h begrenzt.
2. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Stadtbahnen wird (aus Fahrtrichtung
Nord-West) bereits vor dem Kötnerholzweg auf 30 km/h (bisher 50 km/h) reduziert, so
dass die Fahrgeschwindigkeit beim Einfahren in den Fußgängerzonenbereich
tatsächlich auf 25 km/h reduziert sein kann.