Antrag Nr. 15-2519/2014:
Geschwindigkeitsbegrenzung in der Fußgängerzone auf der Limmerstraße

Inhalt der Drucksache:

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Geschwindigkeitsbegrenzung in der Fußgängerzone auf der Limmerstraße

Antrag

Der Bezirksrat beschließt:
Die Verwaltung der LHH wird gebeten, für die Fußgängerzone Limmerstraße für den öffentlichen Nahverkehr eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h einzuführen.
Die Verwaltung der LHH wird ferner gebeten, sofern nicht bereits geschehen, die Geschwindigkeit des motorisierten Individualverkehrs mit Anrainergenehmigung auf Schrittgeschwindigkeit zu begrenzen und die Geschwindigkeitsbegrenzung durch Hinweisschilder anzuzeigen.

Begründung

Am 9.10.2014 wurde um 10:50 Uhr in der Fußgängerzone Limmerstraße auf Höhe Offensteinstraße eine Fußgängerin von einer stadteinwärts kommenden Stadtbahn angefahren. Die Fußgängerin erlag am selben Tag im Krankenhaus ihren Verletzungen.
Dieser tragische Unfall mit Todesfolge zeigt, dass die derzeit vorgegebene Höchstgeschwindigkeit für Bahnen und Busse von 30 km/h für eine Fußgängerzone nicht angemessen ist. In dem optisch wahrnehmbaren und durch Schilder gekennzeichneten klar abgegrenzten Bereich der Fußgängerzone müssen Passanten davon ausgehen, dass entweder gar kein Verkehr zu erwarten ist oder wenn, dann ein der Schrittgeschwindigkeit angepasster Verkehr. Mit dieser Erwartungshaltung kann eine mit 30 km/h einfahrende Bahn oder ein einfahrender Bus vor allem für ältere Menschen oder Kinder zu einer tödlichen Falle werden.
In den meisten Fußgängerzonen mit öffentlichem Nahverkehr in deutschen Großstädten wird für den öffentlichen Nahverkehr Schrittgeschwindigkeit (6-8 km/h) vorgeschrieben. Das Ludwigshafener Modell sieht 15 km/h vor. Angesichts der hohen Frequenz von Stadtbahnen und Bussen, deren Durchfluss gewährleistet sein muss, halten wir eine Reduzierung auf 15 km/h für einen angemessenen Kompromiss zwischen Aspekten der Verkehrssicherheit und der Verkehrsführung.
Anwohner machten uns zudem darauf aufmerksam, dass Anrainer und Lieferverkehr die Fußgängerzone häufig mit hoher Geschwindigkeit durchfahren. Mit den oben ausgeführten Argumenten fordern wir eine deutlich sichtbare Geschwindigkeitsbegrenzung für den MIV (Motorisierter Individualverkehr) auf Schrittgeschwindigkeit.