Antrag Nr. 15-2516/2014:
Umbauten zur barrierefreien Nutzung des Fössebades

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Umbauten zur barrierefreien Nutzung des Fössebades

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:
Um für alle Menschen die Nutzung des Fössebades ohne Einschränkung zu gewährleisten, wird das Fössebad auf seine Barrierefreiheit überprüft. Die zur barrierefreien Nutzung erforderlichen Umbauten (z.B. Rampen, Einstiegshilfen, Lifter) werden unverzüglich vorgenommen.

Begründung

Seit 1994 steht im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Seit März 2009 gilt in Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention). Kerngedanke der Konvention ist, dass alle Menschen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können und Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens haben.
Zugang für alle bedeutet Barrierefreiheit und die Schaffung der dafür notwendigen Voraussetzungen wird vom Bezirksrat Linden Limmer für das Fössebad eingefordert.
Für den Schwimmunterricht ist die Nutzung des Fössebades unverzichtbar. In den Schulen des Stadtteils gehört Inklusion inzwischen zum Alltag. Der Schwimmunterricht für Kinder mit Handicaps gestaltet sich aber momentan schwierig oder muss entfallen.
Die augenblickliche Situation ist nicht hinnehmbar und muss dringend nachgebessert werden.