Drucksache Nr. 15-2509/2017:
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Heckmann

Inhalt der Drucksache:

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15-2509/2017
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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Heckmann

Antrag,

gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4, Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Bastian Heckmann die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Vahrenwald-List vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Werden nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsherr Heckmann hat mit Schreiben vom 06.09.2017 mitgeteilt, dass er sein Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirksrat Vahrenwald-List mit sofortiger Wirkung niederlegt.
Gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat Vahrenwald-List festzustellen.
18.62.02 
Hannover / 24.10.2017