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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Heckmann
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4, Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Bastian Heckmann die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Vahrenwald-List vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Werden nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Heckmann hat mit Schreiben vom 06.09.2017 mitgeteilt, dass er sein Mandat als Bezirksratsherr im Stadtbezirksrat Vahrenwald-List mit sofortiger Wirkung niederlegt.
Gem. § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat Vahrenwald-List festzustellen.
18.62.02
Hannover / 24.10.2017