Antrag Nr. 15-2509/2015:
Geschwindigkeitsreduzierung Wilhelm-Bluhm-Sraße, Höhe Platz an der Velvetstraße
(„Pfarrlandplatz“)

Inhalt der Drucksache:

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Geschwindigkeitsreduzierung Wilhelm-Bluhm-Sraße, Höhe Platz an der Velvetstraße
(„Pfarrlandplatz“)

Antrag

Der Bezirksrat beschließt:
Die Stadt Hannover stellt zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Wilhelm-Bluhm-Straße das
vor der Neupflasterung im Sommer 2015 bereits vorhandene Gefälle der verkehrsberuhigenden
Aufpflasterung zwischen Brackebuschstraße und Velvetstraße wieder her (blau in Anlage).
Alternativ versieht die Stadt Hannover die Wilhelm-Bluhm-Straße vor und hinter der
Fahrradstraße an der Brackebuschstraße sowie an der Einmündung Velevetstraße mit
Bremsschwellen, wie Kölner Teller o.ä. (schwarz in Anlage).
Ziel der Maßnahme ist die Minimierung von Unfallrisiken, insbesondere für Kinder im Bereich
der Spielwiese, des Spielplatzes, des vorfahrtberechtigten Fahrradweges und der
angrenzenden Grundschulen und ihrer Zuwegungen.

Begründung

Die Wilhelm-Bluhmstraße eine Innerortstraße mit starkem Verkehr, die der einzige Durchgang
den südlichen und nördlichen Teil des östlichen Linden-Nord miteinander verbindet.
Im Maßnahmenbereich kreuzt sie eine sensible Querungsfläche von Kindern und
Radfahrenden.
Nach der Baumaßnahme auf der Wilhelm-Bluhm-Straße im Sommer 2015 im Rahmen der
Erneuerung des Platzes an der Velvetstraße („Pfarrlandplatz“) ist das ursprüngliche Gefälle zur
Geschwindigkeitsreduzierung im Maßnahmenbereich fast vollständig rückgebaut worden.
Folge ist eine merklich festzustellende Zunahme der Geschwindigkeit des
Kraftfahrzeugverkehrs in diesem Abschnitt, der eine besondere Gefahrenlage darstellt und
bereits mindestens einen Unfall herbeigeführt hat.
Durch den durchgehenden Grünzug und die sichtbare Gestaltung als Spielstraße der
durchführenden Wilhelm-Bluhm-Straße wird die Grün- und Spielfläche von Kindern als eine
durchgehende Fläche betrachtet und beim Ballspiel etc. der Straßenbereich mit einbezogen.
Zudem kreuzt am Rand des Platzes entlang der Brackebuschstraße eine Fahrradstraße mit
Vorfahrtsregelung, die ebenfalls durch schnellen Kraftfahrzeugverkehr übersehen und gefährdet
wird.
Weiterhin ist der Bereich der Maßnahme im Zuwegungsbereich von zwei in Sichtweite
gelegenen Grundschulen.
Das vor der Umbaumaßnahme bestehende Gefälle der Aufpflasterung hatte die Kraftfahrzeuge
wirksam auf die Gefahrenlage aufmerksam gemacht und abgebremst.
Sollte der Rückbau der Aufpflasterung nicht in Erwägung gezogen werden können, muss auf
die einfachere Variante der Errichtung von Bremsschwellen zurückgegriffen werden.

Anlage: Stadtplanausschnitt und Maßnahmenalternativen