Der Wiehbergpark ist mit sehr hohem finanziellem Aufwand hergerichtet worden, damit er zur Naherholung genutzt werden kann. Wir mussten leider feststellen, dass durch Baufahrzeuge, die aufgrund ihrer Größe nicht immer die Wege benutzten, das Gelände sehr gelitten hat (tiefe Fahrspuren) und nun wieder hergerichtet werden muss.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wer kommt für den entstandenen Schaden auf?
2. Hat sie gegebenenfalls den Verursacher in Regress genommen?
3. Was unternimmt sie, damit künftig solche Schäden im Park nicht mehr auftreten?