Antrag Nr. 15-2507/2025:
Prüfung von Vereinen auf linksextremistische Bezüge vor der Vergabe von Bezirksratsmitteln

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Prüfung von Vereinen auf linksextremistische Bezüge vor der Vergabe von Bezirksratsmitteln

Antrag

vor jeder finanziellen Förderung eines Vereins oder eines Projektes sind diese zu überprüfen, ob direkte oder indirekte Verbindungen zu linksextremistischen Gruppierungen wie der Antifa bestehen. Vereine und Institutionen müssen künftig im Förderantrag verbindlich erklären, dass sie keine organisatorischen, personellen oder finanziellen Verflechtungen mit linksextremistischen Gruppierungen unterhalten.

Sollte ein begründeter Verdacht bestehen, hat die Verwaltung eine vertiefte Prüfung vorzunehmen und den Bezirksrat vor einer Mittelvergabe schriftlich zu informieren. Bis zur Klärung solcher Hinweise werden keine Bezirksratsmittel ausgezahlt.

Begründung


In mehreren Staaten, unter anderem den USA sowie zuletzt Ungarn, wird die „Antifa“ bzw. antifa­ähnliche Gruppierungen, wie die „Hammerbande“ als Terrororganisation eingestuft und teilweise verboten. Hintergrund sind wiederholte gewaltsame Anschläge, eine fehlende Vereinsstruktur sowie Indizien für extremistische Ausrichtungen.

Auch im Bezirksrat werden regelmäßig Fördermittel an Vereine und Projekte vergeben. Es ist Aufgabe des Bezirksrates, sicherzustellen, dass keine öffentlichen Gelder an Gruppen fließen, die Verbindungen zu extremistischen Organisationen oder deren Umfeld haben.