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Prüfung von Vereinen auf linksextremistische Bezüge vor der Vergabe von Bezirksratsmitteln
Antrag
vor jeder finanziellen Förderung eines Vereins oder eines Projektes sind diese zu überprüfen, ob direkte oder indirekte Verbindungen zu linksextremistischen Gruppierungen wie der Antifa bestehen. Vereine und Institutionen müssen künftig im Förderantrag verbindlich erklären, dass sie keine organisatorischen, personellen oder finanziellen Verflechtungen mit linksextremistischen Gruppierungen unterhalten.
Sollte ein begründeter Verdacht bestehen, hat die Verwaltung eine vertiefte Prüfung vorzunehmen und den Bezirksrat vor einer Mittelvergabe schriftlich zu informieren. Bis zur Klärung solcher Hinweise werden keine Bezirksratsmittel ausgezahlt.
Begründung
In mehreren Staaten, unter anderem den USA sowie zuletzt Ungarn, wird die „Antifa“ bzw. antifaähnliche Gruppierungen, wie die „Hammerbande“ als Terrororganisation eingestuft und teilweise verboten. Hintergrund sind wiederholte gewaltsame Anschläge, eine fehlende Vereinsstruktur sowie Indizien für extremistische Ausrichtungen.
Auch im Bezirksrat werden regelmäßig Fördermittel an Vereine und Projekte vergeben. Es ist Aufgabe des Bezirksrates, sicherzustellen, dass keine öffentlichen Gelder an Gruppen fließen, die Verbindungen zu extremistischen Organisationen oder deren Umfeld haben.