Drucksache Nr. 15-2507/2021:
Änderung der Öffnungszeit des Schulhofes der Grundschule Mühlenweg

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
An den Schul- und Bildungsausschuss (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-2507/2021
0
 

Änderung der Öffnungszeit des Schulhofes der Grundschule Mühlenweg

Antrag,

zu beschließen,

die Freigabezeit des Schulhofes der Grundschule Mühlenweg von montags bis freitags auf 16:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 20:00 Uhr, für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre zu ändern.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Schulhof der Grundschule Mühlenweg kann von Mädchen und Jungen gleichermaßen genutzt werden.

Kostentabelle

Es entstehen Kosten für eine veränderte Beschilderung.

Begründung des Antrages

Mit Drucksache Nr. 15-2913/98 in Verbindung mit der Informationsdrucksache Nr. 15-1917/98 wurde über die Festlegung der Öffnungszeiten der Schulpausenhöfe der stadtteilbezogenen Schulen des Stadtbezirks Misburg-Anderten informiert.
Die Freigabe des Schulhofes der GS Mühlenweg umfasst demnach den Zeitraum von 14:30 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 20:00 Uhr, für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Aktuell bietet die Schule ein Nachmittagsbetreuungsangebot auf dem Schulgelände an. Im Rahmen dieses Betreuungsangebotes wird der Schulhof bis 16:00 Uhr benötigt. Perspektivisch wird die Schule in den kommenden Jahren auch mit einem Ganztagsangebot starten. Aufgrund der hohen Beanspruchung und um Aspekten der Aufsichtspflicht im Ganztagsschulbetrieb Rechnung zu tragen, bittet die Schule um eine Änderung der Schulhoföffnungszeit.

Die Verhältnisse vor Ort werden in ausreichendem Maße berücksichtigt, wenn der Schulhof von montags bis freitags bis 16:00 Uhr für die Öffentlichkeit geschlossen wird.
Ab 16:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens bis 20:00 Uhr, steht der Schulhof der Allgemeinheit weiterhin zur Verfügung.

In den Ferien bleibt der Schulhof weiterhin geschlossen, da keine hinreichende Verkehrssicherheitspflicht gewährleistet werden kann.
40.21 
Hannover / 16.11.2021