Antrag Nr. 15-2506/2020:
Verbesserung des Beschluss-Monitorings für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

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Verbesserung des Beschluss-Monitorings für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bei Berichten über Beschluss-Monitoring für den Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld folgende Punkte zu beachten:

1. Der Berichtszeitraum soll möglichst mit der Legislaturperiode insgesamt oder mit einem Kalenderjahr identisch sein.

2. (Unabhängig von 1.) soll der Berichtszeitraum immer deutlich im Bericht selbst sowie in einschlägigen Anschreiben hierzu benannt werden.

3. Für den jeweils gewählten Berichtszeitraum sollen alle Beschlüsse des StBr Buchholz-Kleefeld auf Grund von Initiativanträgen und alle Beschlüsse des Bezirksrats auf Grund von Änderungsanträgen zu Verwaltungsvorlagen aufgeführt werden.

Begründung


Im zuletzt versandten Beschluss-Monitoring-Bericht („2020 versandte Liste 04.xls“) steht kein Berichtszeitraum. Im Anschreiben steht lediglich dazu, es handele sich um die "aktuelle Liste". Da der erste Eintrag noch aus dem Jahr 2011 stammt und mehrere Seiten aus der Legislaturperiode vor der jetzigen stammen, ist nicht aus dem Dokument selbst unmittelbar ersichtlich, wie diese Aktualität definiert wurde.

Daraufhin stellte ich eine Anfrage (Nr. 15-2225/2020 F1), deren dritte Teilfrage lautete:

"3. Sind alle vom Bezirksrat angenommenen (mit Mehrheit beschlossenen) Initiativanträge in der Datei "2020 versandte Liste 04.xls" aufgeführt und wenn nicht, wieso nicht?"

Hier die Antwort der Verwaltung:

"Ja, die im Rahmen des Beschlussmonitorings versandte Liste („2020 versandte Liste 04.xls“) beinhaltet alle vom Bezirksrat Buchholz-Kleefeld in der Zeit vom 05.09.2019 bis 09.09.2020 beschlossenen Initiativanträge sowie die Anträge aus dem Zeitraum davor, die noch nicht umgesetzt werden konnten bzw. deren Umsetzung laufend erfolgt."

Da zuvor eine Vielzahl an Beschlüssen aus der Zeit vom November 2016 (Beginn der laufenden Legislatur) bis zum 04.09.2019 den Weg in die Liste (wie obenstehend) gefunden hatten, war nicht auf Anhieb evident, dass die Liste vom Nov. 2016 bis 04.09.2019 die von der Verwaltung negativ beschiedenen Anträge ("wird nicht gefolgt") weggefiltert hatte, für die Zeit danach kamen jedoch auch die "nicht gefolgten"-Beschlüsse vor. Ebenso wurde erst durch die Verwaltungsantwort klar, wie die Auswahl an Beschlüssen aus den beiden vorigen Legislaturen zu erklären war: Es waren Punkte, die noch nicht oder aber "laufend" umgesetzt werden.

Diese unterschiedlichen Kautelen bei der Rekrutierung der Berichtspunkte machen den Bericht selbst dann intransparent, wenn sie vorher erklärt werden - was hier nicht der Fall war.

Der guten Form (bzw. der Vollständigkeit) halber sei hier erwähnt, dass der gesetzte Negativ-Filter für die Zeit vor dem 05.09.2019 nicht konsequent zur Anwendung kam: Z.B. wurde Nr. 15-1931/2019 v. 22.08.2019 negativ beschieden und dennoch in der Liste aufgeführt. Das gleiche gilt für Nr. 15-1053/2019 v. 09.05.2019.

Besonders wichtig bei der Frage des Beschluss-Monitorings ist dann immer, ob und inwieweit die Verwaltung den Beschlüssen folgt. Erst durch diese Information erhält der Bezirksrat einen klaren Einblick in die Wirksamkeit der von ihm gefällten Beschlüsse.