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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Änderungsantrag zu DS 15-2339/2019 Baustellen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 19.09.2019
TOP 7.5.1.1.
Beschluss
Der Bezirksrat möge beschließen:
Im Stadtbezirk werden keine weiteren Straßenbaumaßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit nicht notwendig sind, (wie z.B. Kreisel, Bornumerstr.) begonnen, bevor nicht die aktuellen Bauarbeiten z.B. Rehre, Göttinger Chaussee / Stadtbahn, GiB II-Straßen Oberricklingen usw. abgeschlossen sind.
Entscheidung
Dem Antrag wird nicht gefolgt.
Ein pauschales Verbot von Baumaßnahmen in den Straßenflächen des Stadtbezirks ist nicht möglich. Unterhaltungs- und Umgestaltungsmaßnahmen dienen dem Zweck, die vorhandene Infrastruktur zu erhalten und an sich verändernde Gegebenheiten anzupassen. Dies gilt sowohl für die Straßen, als auch für die in den Straßen verlegten Leitungen. Die Maßnahmen bedürfen zum Teil einer sehr langen Vorbereitung, damit die Finanzierung und damit einhergehend die Förderung solcher Maßnahmen dargestellt werden kann. Diese Finanzierung kann nicht beliebig geschoben werden. Die Verbreiterung des Landwehrkreisels zum Beispiel ist seitens des NLSTBV bereits seit langer Zeit geplant und soll im Zuge der B3 / Ortsumgehung Hemmingen realisiert werden. Eine Verschiebung dieser Maßnahme wäre für die angestrebte Qualitätsverbesserung der Verkehrssituation kontraproduktiv.
Die Abstimmung der Maßnahmen in verkehrlicher Hinsicht erfolgt seitens der Stadt. Verzögerungen bei einzelnen Maßnahmen können zu Überschneidungen von Maßnahmen führen. Der Verkehrsfluss bleibt, wenn auch in eingeschränkter Weise, erhalten.