Anfrage Nr. 15-2506/2015:
Spielstrassen im Stadtbezirk

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Spielstrassen im Stadtbezirk

Als höchstes Alarmzeichen im Straßenverkehr gilt allgemein ein rollender Ball, welcher sich daher auch auf der Kennzeichnung sogenannter Spielstraßen findet. Mit Schrittgeschwindigkeit sind somit 4-7km/h erlaubt, was auf einem Autotacho in der Regel nicht ablesbar ist und daher schwer eingehalten werden kann. Zudem sind in einer Vielzahl der Fälle die Fahrzeugführer mit der Geschwindigkeitsregelung in verkehrsberuhigten Bereichen nicht vertraut.
Die FDP im Stadtbezirksrat stellt daher folgende Fragen:
  1. Welche Straßen sind im Stadtbezirk als verkehrsberuhigte Bereiche (Verkehrszeichen 325.1) ausgewiesen?
  2. Welche geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen werden in den o.g. Straßen getroffen, um die überwiegende Aufenthalts- und Erschließungsfunktion deutlich zu machen?
  3. Welche weiteren Maßnahmen entsprechen der aktuellen Praxis in der LHHannover und gibt es darüber hinaus gehende Erfahrungen aus anderen Städten (z.B. explizite Beschilderung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit)?