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Der Bezirksrat möge beschließen:
Um eine bedarfsgerechte Verfügbarkeit öffentlicher Ladepunkte im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide zu erreichen, wird folgendes Vorgehen beschlossen:
1. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, das Inhabern von Lebensmittel und Fachmärkten erleichtert, Ladepunkte für E-Fahrzeuge zur Verfügung stellen (Analog dem digital verfügbaren Komplettangebot für die Installation von privaten PV-Anlagen von enercity). So soll der Verwaltungsaufwand für die Errichtung von Ladepunkten überschaubar und möglichst einfach gestaltet werden.
2. Die Verwaltung kontaktiert die Inhaber von Lebensmittel und Fachmärkten, deren Parkplätze aktuell noch keine Ladepunkte für E-Fahrzeuge zur Verfügung stellen, mit dem Ziel, diese auf den vorhandenen öffentlich zugänglichen Kundenparkplätzen einzurichten.
3. Hierbei soll eine Kooperation mit enercity gefördert werden.
4. Zusätzlich ermittelt die Verwaltung dezentral im gesamten Stadtbezirk mögliche Standorte für öffentlich zugängliche Ladepunkte mit dem Ziel, dass kein Bürger weiter als 500 Meter von seiner Wohnung entfernt einen Ladepunkt zur Verfügung gestellt bekommt.
5. Es wird geprüft, welche Anforderungen für die Schaffung eines Ladepunktes zu stellen sind, insbesondere was zu beachten ist, um aus einem aktuell am Straßenrand befindlichen Parkplatz neben einer Straßenlaterne einen Ladepunkt zu entwickeln. Hierbei soll auch geklärt werden, welche Kosten für die Schaffung eines solchen Ladepunktes anfallen und welche Voraussetzungen für den Betrieb gegeben sein müssen.
Die Ergebnisse dieser Punkte sollen dem Bezirksrat in einer öffentlichen Sitzung vorgestellt werden.
Dem Antrag wird in dieser Form nicht gefolgt.
Vorbemerkung: Obwohl die Versorgung der Bevölkerung mit Ladeinfrastruktur keine Pflichtaufgabe der Kommunen ist, sieht die Landeshauptstadt darin selbstverständlich eine Herausforderung, die im Sinne der Lebensqualität in Hannover und auch im Zuge der Verkehrswende Maßnahmen erfordert. Diese haben wir angenommen, besonders deutlich durch die Aufstellung des
Umsetzungskonzepts zur Elektromobilität in Hannover im Jahr 2017. Für den Aufbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur wurde als sehr erfolgreiche Maßnahme die Vergabe einer Konzession gewählt, die 2018 nach europaweiter Ausschreibung durch die enercity AG gewonnen wurde. Seitdem und noch bis Ende 2026 darf ausschließlich enercity den öffentlichen Verkehrsraum in Hannover für den Aufbau und Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur nutzen, im Gegenzug ist sie verpflichtet, zusätzlich zu den bis 2023 geschaffenen 600 öffentlich zugänglichen Ladepunkten ohne Kostenbeteiligung der Stadt jährlich 200 neue Ladepunkte im gesamten Stadtgebiet zu schaffen. Zudem sind in Hannover in den letzten Jahren durch Initiative anderer Akteur*innen, darunter auch durch Marktbetreiber*innen, 500 weitere Ladepunkte im halb-öffentlichen Raum entstanden.
Die Verwaltung bietet zudem seit Jahren gute Unterstützung zum Aufbau privater Ladeinfrastruktur. Dazu gehört die zentrale Koordination in der Klimaschutzleitstelle (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün), wo jederzeit Fragen aus der Bevölkerung und der lokalen Wirtschaft zur Elektromobilität behandelt werden. Zudem bietet die Verwaltung eine individuelle, kostenlose und anbieterunabhängige Elektromobilitätsberatung an, die vom Umweltzentrum Hannover e. V. vermittelt wird (0511 – 16403 46).
Fragen und Anregungen für den weiteren Ausbau nimmt die Klimaschutzleitstelle gern an (
67.11@hannover-stadt.de oder 0511 – 16846594).
Zu 1.: Die Verwaltung wird kein Konzept für eine bestimmte Klientel erarbeiten. Lebensmittel- und Fachmärkte profitieren wirtschaftlich davon, wenn sie Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge auf ihren Kundenparkplätzen anbieten. Die zu Konzernen gehörigen oder in Einkaufsgemeinschaften organisierten Märkte, die die Mehrheit darstellen, haben dies überwiegend in ihre Konzepte zur Erstellung neuer Märkte oder zur Aufwertung bestehender Standorte übernommen. Insbesondere beim Neubau bestehen zudem Ausbauverpflichtungen nach dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG).
Für die Bestückung vorhandener Stellplätze auf einem Kundenparkplatz mit Ladesäulen oder Wallboxen ist in der Regel keine Mitarbeit der Verwaltung erforderlich, somit sind auch keine Verwaltungsverfahren zu verändern. Sofern im Einzelfall weitere Aspekte hinzukommen, z. B. der zusätzliche Aufbau eines sehr großen Transformators oder die Umwandlung von rechtlich erforderlichen Stellplätzen, werden diese nach geltendem Recht behandelt, eine Standardisierung ist insoweit nicht möglich. Hierzu lautet die Empfehlung, sich rechtzeitig vor Beginn der Bauplanung hinreichende Sachkenntnis anzueignen, z. B durch eine anbieterunabhängige Beratung.
Angebote oder „Komplettangebote“ für den Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur zu erarbeiten obliegt den am Markt vertretenen Unternehmen. Die Verwaltung wird im Sinne rechtmäßigen Handelns nicht in den freien Wettbewerb eingreifen und bei keinem Unternehmen Einfluss auf die Gestaltung von Angeboten nehmen.
Zu2.: Eine spezielle Aktion, bei der gezielt Inhaber*innen von Lebensmittel- und Fachmärkten stadtweit angesprochen werden, ist mit den vorhandenen Ressourcen nicht leistbar und auch nicht erforderlich.
Im Rahmen von Kontakten der Wirtschaftsförderung oder anderer Stellen der Verwaltung mit der lokalen Wirtschaft sprechen wir u. a. über den Ausbau von Ladeinfrastruktur für die Kundschaft. Dies ist beim entsprechenden Klientel auch ein Thema im Rahmen der oben genannten Elektromobilitätsberatung.
Schließlich erfolgt im Rahmen des dauerhaften Aufbaus von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Rahmen der
Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hannover eine Ansprache der Parkplatzbetreiber*innen solcher Märkte durch die enercity AG, die in diesem Fall als Konzessionsnehmerin verpflichtet ist, vor Inanspruchnahme öffentlicher Flächen für die Ladeinfrastruktur alle halböffentlichen Flächen im Umkreis von 500 m um einen Bedarfsort zu prüfen.
Zu 3.: Es ist nicht Aufgabe der Stadtverwaltung, den Marktbetreiber*innen die Kooperation mit einem bestimmten am Markt agierenden Unternehmen nahezulegen.
Zu 4.: Ladeinfrastruktur-Konzepte für die einzelnen Stadtbezirke wird die Verwaltung mangels verfügbarer Ressourcen nicht erstellen. Eine Ladegarantie durch öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur im verlangten 500-m-Umkreis ist zudem nicht sinnvoll.
Im Sinne aller Nutzer*innen von Elektrofahrzeugen sind vorrangig der Aufbau und die Nutzung von privater Ladeinfrastruktur im eigenen Umfeld. Dies kann auf dem Wohngrundstück oder am Arbeitsort sein, soweit dort eine Ladeeinrichtung erreichbar ist. Verantwortungsvolle Wohnungsunternehmen rüsten derzeit in vielen Tiefgaragen und Abstellanlagen Ladeinfrastruktur nach. Auch Garagenhöfe können nachgerüstet werden, allerdings werden derartige Angebote von den Besitzer*innen nur zögerlich angenommen. Das bereits angeführte GEIG verpflichtet die Bauenden in bestimmten Fällen zur Einrichtung oder zur baulichen Vorbereitung von Ladeplätzen.
Vorrangig dort wo private Lademöglichkeiten nicht umsetzbar sind, soll die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur Abhilfe schaffen. Dabei nimmt enercity in Abstimmung mit der Stadtverwaltung den Ausbau im Rahmen der verfügbaren Kontingente vorrangig dort vor, wo auf der Stadtkarte noch „weiße Flecken“ in Bezug auf die Ausstattung mit öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur bestehen oder wo die vorhandenen Ladeeinrichtungen die höchste Auslastung aufweisen. Auch Hinweise aus der Bevölkerung nimmt die Klimaschutzleitstelle gern zum Anlass für eine Bedarfsprüfung. Damit ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Hannover an die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft gekoppelt und somit hinreichend strukturiert.