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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Ersatz von rückgebauten Spielgeräten auf öffentlichen Spielplätzen
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 13.12.2023
TOP 7.2.2.
In unserem Stadtbezirk ist zu beobachten, dass auf manchem Spielplatz alte Spielgeräte, insbesondere Klettergerüste, abgebaut wurden, ohne dass auch nach längerer Zeit ein neues Spielgerät als Ersatz aufgebaut wurde. So wirkt mancher Spielplatz nicht mehr einladend und bietet kein attraktives Angebot mehr. Die dem Bezirksrat zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Sonderprogramm „ökologische Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen“ sollen zur Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen verwendet werden und reichen ohnehin in keiner Weise für den Ersatz von abgängigen Spielgeräten aus.
Da zu beobachten ist, dass sich Kinder insbesondere im innerstädtischen Wohnumfeld immer weniger bewegen und daher schon bei der Einschulung häufig motorische Defiziten festzustellen sind, ist es von immenser Bedeutung für die gesunde Entwicklung der Jüngsten, dass fußläufig einladende Spielangebote auf Spielplätzen vorhanden sind.
Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Wie viele Spielgeräte wurden auf welchen öffentlichen Spielplätzen in den letzten fünf Jahren zurückgebaut, da sie nicht mehr den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprachen?
2. Für wie viele dieser Spielgeräte wurde bereits ein neues Spielgerät aufgebaut?
3. In welcher Höhe stehen finanzielle Mittel für Ersatzinvestitionen zur Verfügung und in wieweit deckt dies den finanziellen Bedarf für erforderliche Ersatzinvestitionen?
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1. Ein Abbau von Spielgeräten wird veranlasst, wenn die Kosten für notwendige Reparaturen nicht mehr im Verhältnis zu einer Neuanlage stehen bzw. weil bei größeren Reparaturmaßnahmen die aktuell geltenden Vorschriften eingehalten werden müssen, diese aber aufgrund der Gerätebeschaffenheit und des Alters der Geräte nicht mehr gewährleistet werden kann. Ein Abbau ist die letzte Option, um die Sicherheit auf dem Spielplatz zu gewährleisten, da die Verwaltung die Spielgeräte so lange wie möglich für die Kinder in Betrieb halten möchte. Die Anlage zeigt eine Darstellung der Spielplätze und ihrer Erneuerung bzw. vorgenommener Ersatzmaßnahmen.
Zu 2. 20 Spiel- und Freizeitanlagen wurden in den vergangenen fünf Jahren mit neuen Spielgeräten ausgestattet bzw. grundlegend saniert und umgestaltet.
Zu 3. Im Rahmen des Doppelhaushaltes 2023/24 stehen der Verwaltung für die Unterhaltung von Spiel- und Freizeitanlagen 430.000,00 € zur Verfügung.
Zu Bedenken ist hier die Gesamtanzahl der zu unterhaltenden Objekte (448 Spielplätze und 142 Bolzplätze), sowie die steigenden Kosten für Spielgeräte. Für eine Spielkombination zum Klettern und Rutschen müssen z.B. mind. 30.000,00 € (je nach Bauart) veranschlagt werden.
Im Ergebnis der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können aktuell jährlich nur die dringlichsten Ersatzbeschaffungen und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Grundsätzlich besteht hier ein konstant hoher Handlungsbedarf, um die Versorgung mit qualitativ hochwertigen und spielpädagogisch wertvollen Spielangeboten für Kinder aller Altersklassen im Stadtgebiet sicherzustellen.