Drucksache Nr. 15-2501/2023 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Besondere Gefahrenstellen für Radverkehr
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 13.12.2023
TOP 7.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-2501/2023 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Besondere Gefahrenstellen für Radverkehr
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 13.12.2023
TOP 7.2.1.

Besondere Gefahrenstellen für Radverkehr
Immer wieder kommt es zu schweren, für Radfahrer und Radfahrerinnen oft tödlichen Unfällen, wie den Nachrichten zu entnehmen ist. Neben verschiedenen anderen Ursachen spielen abbiegende Fahrzeuge (insbesondere LKWs) dabei häufig eine Rolle. Die radfahrenden Verkehrsteilnehmer werden häufig schlicht übersehen und tragen dann schwere Verletzungen davon, obwohl sie sich regelkonform verhalten haben. Abbiegeassistenten in LKWs sollen eine Abnahme der Unfallzahlen bewirken, dies ist wird aber erst langfristig zur Abnahme der Unfälle führen, da dies zunächst nur bei neu zugelassenen LKWs verpflichtend wird. Ältere LKWs sowie alle anderen Kraftfahrzeuge werden auch künftig nicht über diese Schutzmaßnahme verfügen.
Daneben gibt es aber auch bauliche Maßnahmen für die Kreuzungsbereiche, die präventiv die Sicherheit von Radfahrern erhöhen, zum Beispiel Vorversetzung der Haltelinien für Radfahrer, um Sekunden vorverlegte Grünphasen für den Radverkehr, bauliche Trennung der Radwege von den Fahrbahnen.
Ergänzend sind daher weitere Maßnahmen erforderlich, um die Radfahrer und Radfahrerinnen in Kreuzungsbereichen wirksam zu schützen. Im Sinne der „Vision Zero“, also mit dem Ziel, dass Straßen so sicher konzipiert sind, dass es keine Verkehrstoten oder Schwerverletzte durch Verkehrsunfälle mehr gibt, besteht weiterer konkreter Handlungsbedarf.

Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Bezirksratsfraktion die Verwaltung:
1. Welche Gefahrenpunkte an Hauptverkehrsstraßen sind aus Sicht der Polizei bereits durch entsprechende Abbiegeunfälle erkennbar?
2. Welche baulichen oder verkehrsregelnden Maßnahmen sieht die Verwaltung aufgrund positiver Erfahrungen im Stadtgebiet?
3. An welchen Stellen im Stadtbezirk sind aus Sicht der Verwaltung weitere Maßnahmen zum Schutz des Radverkehrs sinnvoll bzw. notwendig?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1:
Die Stellungnahme der Polizei lautet:
Im Kontext der Verkehrsunfalllage spricht die Polizei nicht von Gefahrenpunkten. Örtlichkeiten, an denen Unfälle in einer bestimmten Anzahl und nach einem erkennbaren Muster festgestellt werden, gelten als Unfallhäufungsstelle und werden im Rahmen der Unfallkommissionsarbeit betrachtet. Dabei werden mögliche/notwendige Optimierungen geprüft, empfohlen und regelmäßig umgesetzt.
Innerhalb von drei Jahren wurden auf den Hauptverkehrsstraßen im Zuständigkeitsbereich des Bezirksrats Bothfeld-Vahrenheide insgesamt 21 Verkehrsunfälle mit Radverkehrsbeteiligung polizeilich erfasst. Hierbei wurden 16 Personen leicht verletzt.
Im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide existieren erfreulicherweise derzeit keine Unfallhäufungsstellen.
Zu 2:
Bauliche und verkehrsregelnde Maßnahmen zur weiteren Optimierung der Verkehrssicherheit werden immer im Einzelfall geprüft und umgesetzt.
Bei der Bewertung fließen natürlich auch die Erkenntnisse/Anregungen der Unfallkommissionsarbeit, sowie Erkenntnisse von anderen Örtlichkeiten (wie Verbesserung von Sichtbeziehungen z.B. durch Haltverbote, Zick-Zack-Markierungen, oder bauliche Maßnahmen zur Freihaltung von Kreuzungsbereichen, aber auch Vereinheitlichung/Verdeutlichung der Verkehrsführung für den Radverkehr etc.) regelmäßig ein.
Zu 3:
Derzeit sind keine besonderen Maßnahmen zum Schutz des Radverkehrs im Stadtbezirk geplant.