Antrag Nr. 15-2501/2013:
Widerspruchsverfahren müssen für Bürger kostenlos sein

Inhalt der Drucksache:

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Widerspruchsverfahren müssen für Bürger kostenlos sein

Antrag

Der Bezirksrat beschließt,
1. die Verwaltung wird aufgefordert, die Gebühren in diesem Verfahren niederzuschlagen oder zumindest verhältnismäßig anzupassen.
2. die Verwaltung wird aufgefordert, Widerspruchsverfahren generell kostenfrei zu
ermöglichen.

Begründung

Sieben Anlieger aus der Siedlung Seelhorst haben mit Beginn der Arbeiten auf dem Gelände „Östlich Weltausstellungsallee“ von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Teilbaugenehmigung für Erdarbeiten zum Bau für die „Netrada“-Halle jeweils durch Widerspruch anzufechten. Bekannt war, dass dafür Gebühren zwischen 30 und 30.000 € entstehen können. Die Baugenehmigung hat den Antragsteller, die Firma e-com future 1 GmbH lediglich etwa € 1.500,00 gekostet. Die Anlieger sollen zwischen € 351,00 bis € 702,00 zahlen, in Summe fast € 3.500,00. Die Summen erscheinen unverhältnismäßig.
Was dem Projektbetreiber und in diesem Fall auch der Stadt Hannover wirtschaftlichen Nutzen bringt, bedeutet für die Anrainer zum Teil einen Verlust der Lebensqualität.
Aber nicht alle Bürger haben die finanziellen Mittel, um dem Antragsteller und künftigen Betreibern des Projekts auf Augenhöhe entgegentreten zu können.

Bei dem finanziellen Ungleichgewicht, im Hinblick auf die anfallenden Kosten des Antragstellers und späterem finanziellen Profiteurs des Projekts auf der einen Seite und den Antragsgegnern, auf der anderen Seite, kann von einer Bürgerbeteiligung, wie sie die Politik auch gerne immer wieder einfordert, wohl kaum die Rede sein.
Bürgerliches Engagement sollte gefördert und nicht bestraft werden.