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Beihilfe aus Bezirksratsmitteln; hier: Pfarrgemeinde St. Martin
Antrag
Betrag : 700.-- €
Verwendungszweck : Kath. Pfarrgemeinde St. Martin
Zuschuss für eine öffentliche, ökumenische Weihnachtsfeier
(Beihilfeantrag Nr. 31/2007)
Begründung
Die Grundlage für die Entscheidung ist der am 30. Juli 2007 gestellte Antrag.
Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt.
Folgekosten entstehen nicht.
Die Empfängerin / der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Mittel stehen bei Finanzstelle 0011.000.718000 zur freien Verfügung.