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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Harmonie zwischen Neu- und Bestandsbauten im und am Steinbruchsfeld-Ost
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 02.02.2022
TOP 11.1.1.1.
Beschluss
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Bebauungsplan für das Neubaugebiet Steinbruchsfeld-Ost dafür zu sorgen, dass alle Neubauten in ihrer Bauweise harmonisch an die Bestandsgebäude anschließen, sofern sie insbesondere unmittelbar benachbart sind. Es muss verhindert werden, dass dreigeschossige Häuser mit Flachdach unmittelbar neben Häusern mit weniger Vollgeschossen gebaut werden, wie es sie beispielsweise in der Steinbruchstr. gibt. Der gesetzliche Mindestabstand beim Bauen bietet für dieses potenzielle Problem, das sich in zu hoher Versichtung, aber auch in starker Verschattung äußern kann, keine hinreichende Abhilfe. In der beschriebenen Konstellation sollen neue Häuser nur mit zwei Vollgeschossen und Satteldach, Walmdach oder einem vom angrenzenden Gebäude zurück gesetzten Dachgeschoss mit Flachdach gebaut werden.
Entscheidung
Der Inhalt dieses Antrages wurde in einem Antrag Nr. 15-0365/2022 „Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucksache 2446/2021 N1: Überarbeitung des Bebauungsplans Nr. 1835 für das Neubaugebiet Steinbruchsfeld-Ost“ übernommen und ist entsprechend in der N2 „2. Neufassung der Originalvorlage (2446/2021)“ beantwortet worden:
„Die im Übergang zur Steinbruchstraße vorgesehenen Häuser weisen zukünftig maximal zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss auf und halten zur gemeinsamen Grundstücksgrenze deutlich mehr Abstand als die Bestandshäuser selbst dies tun. Eine erdrückende Wirkung ist hier nicht zu befürchten. Ein harmonischer Übergang ist gegeben. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu 4. nicht zu folgen.“