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Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsherrn Mehmet Kibar
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S.1 NKomVG festzustellen, das bei Bezirksratsherrn Mehmet Kibar die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Entfällt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Kibar hat mit Schreiben vom 23.10.2014 seinen Mandatsverzicht für den Stadtbezirkrat Döhren-Wülfel mit Wirkung zum 31.12.2014 erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 1 Ziff. 1 NKomVG endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel durch Verzicht zum 31.12.2014. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.08
Hannover / 11.11.2014