Antrag Nr. 15-2486/2008:
Verbot von Alkohol auf öffentlichen Plätzen

Inhalt der Drucksache:

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Verbot von Alkohol auf öffentlichen Plätzen

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung möge die rechtlichen Möglichkeiten des Verbotes von Alkohol auf öffentlichen Plätzen prüfen. Zu diesem Zweck sind ein Rechtsgutachten – auch extern möglich - anzufertigen und Erfahrungen anderer Kommunen einzubeziehen.

Begründung

Der Genuss von Alkohol auf öffentlichen Plätzen nimmt auch gerade im Stadtbezirk Ricklingen immer mehr zu. Die Anzahl der Menschen, die sich zu diesem Zweck auf Plätzen aufhalten, nimmt Formen an, die von der Bevölkerung nicht mehr hingenommen werden. Öffentliche Plätze, die zur Freizeitgestaltung und Erholung dienen sollten, werden zu Orten, die nicht mehr gerne aufgesucht werden. Kinder und Jugendliche erhalten durch dieses Verhalten ein schlechtes Beispiel.

Die Polizei hat ohne rechtliche Grundlage keine Handhabe, gegen den Alkoholmissbrauch vorzugehen. Die Aussage der Verwaltung dazu, es würde keine Rechtsgrundlage geben oder geschaffen werden können, soll durch ein Rechtsgutachten unterstützt oder ggf. revidiert werden.