Anfrage Nr. 15-2484/2006:
Fußgänger-Schutzinsel in der Wülfeler Straße

Inhalt der Drucksache:

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Fußgänger-Schutzinsel in der Wülfeler Straße

Die 2 m breite, in Rede stehende Fußgänger-Schutzinsel liegt - abgesehen vom zugehörigen Einlauf-S-Bogen des nördlichen Fahrstreifens um die Schutzinsel herum - zwar im Stadtteil Mittelfeld, unmittelbar im Kreuzungspunkt mit dem gemeinsamen Fuß- und Radweg vom und zum Waldgebiet Seelhorst (Dreibirkenweg), in der Mitte zwischen zwei jeweils ca. 250 m entfernten Lichtsignalanlagen (so genannten Ampelanlagen) (in Bemerode für die Straßenkreuzung Wülfeler Straße/Emslandstraße/Laatzener Straße und in Mittelfeld für die Fußgängerfurt in Höhe der Lerchenfeldstraße), berührt wegen dieser Grenzlage aber auch die Interessenlage im hiesigen Stadtbezirk und soll die Fußgängerquerung dieser als Landesstraße 389 und als Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung ausgewiesenen Straße an dieser Stelle, insbesondere für Kinder in der Beziehung Siedlung Seelhorst/Obstbaumsiedlung - Spielplatz an der Herzlaker Straße im Emslandviertel sicherer machen und erleichtern. Dieses wird gemäß eines dem Bezirksrat zur Befassung und Entscheidung bereits vorliegenden Antrages bezweifelt.

Um einer “So-nicht"-Mentalität nicht zu verfallen, sondern einen konstruktiven Beitrag mit einer sachorientierten Entscheidung leisten zu können, bitten wir die Verwaltung (insbesondere die Straßenbau- und -verkehrsbehörde unter Einschaltung der Polizei) um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie wurde die Art der jetzt entstandenen Fußgängerquerung (Radfahrer müssen bekanntlich absteigen.) beispielsweise bezüglich ausreichend großer Lücken im fließenden Verkehr und angemessener Wartezeiten für den Fußgänger ehedem gesamtumfänglich begründet, auch im Verhältnis zur 250 m entfernten, weiter westlich vorhandenen, lichtsignalgeregelten (dabei mit einer Anforderungsschaltung ausgerüsteten) Fußgängerfurt?

2. Wie wurde die Kurvenkonstruktion der schlangenförmigen Verziehung des nördlichen Fahrstreifens um die Fußgänger-Schutzinsel herum bezüglich des Durchfahrens auch für LKW mit Anhänger und (Gelenk-)Busse ehedem gewählt (Schleppkurven für welche Fahrzeugarten), ohne dass nach Passieren der Schutzinsel weder linksseitig in Fahrtrichtung ein Überstreichen oder gar Überfahren der Leitlinie (Mittellinie) noch rechtsseitig ein Überfahren des Bordsteines (auch wegen des möglichen Nichterkennens desselben) (Erkennbare Reifenspuren sind schon vorhanden.) durch ein Fahrzeug eintritt?

3. Welche Abweichungen zwischen den geplanten und den tatsächlich jetzt eingetretenen Verhältnissen (z. B. Verkehrslücken mit Querungsmöglichkeiten, Überstreichen/Überfahren des Fahrstreifens) werden zu einer veränderten Gestaltung der Fußgängerquerung führen müssen, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs bezüglich aller Teilnehmer, besonders ausgewiesen die für Kinder, gewährleistet sein muss?