Drucksache Nr. 15-2483/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Flüchtlinge im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 08.11.2018
TOP 10.4.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-2483/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Flüchtlinge im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 08.11.2018
TOP 10.4.2.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Flüchtlinge leben aktuell insgesamt im Stadtbezirk?
2. Wie viele Flüchtlinge leben aktuell auf Grund nachfolgend aufgeführter Kriterien im Stadtbezirk?
· politisch verfolgte Asylberechtigte nach nationalem Schutz
· Flüchtlingsschutz nach Genfer Flüchtlingskonvention
· Gewährung von subsidiärem Schutz
· auf Grund nationalen Abschiebeverbots
· Duldung von Flüchtlingen, die ausreisepflichtig sind
· Kontingentflüchtlinge nach §23 und §24 Aufenthaltsgesetz

Die Verwaltung beanwortet die Anfrage wie folgt:

zu 1)
Die erbetene Zahl bezogen auf einen Stadtbezirk kann die Verwaltung nicht ermitteln. Ermittelt werden kann nur die Zahl der Flüchtlinge, die im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt Hannover wohnhaft sind.
Gemäß der bei der Landeshauptstadt Hannover gängigen Definition, welche Personen unter den Begriff „Flüchtling“ fallen, sind dies alle Ausländer, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Flüchtling inkl. subsidiärem Schutz anerkannt worden sind sowie alle Asylantragsteller, über deren Asylantrag bisher noch nicht entschieden worden ist.
Nach dieser Definition leben mit Stand vom 30.09.2018 laut Ausländerzentralregister (AZR) derzeit 7.425 anerkannte Flüchtlinge sowie 1.893 Asylantragsteller, über deren Asylantrag bisher noch nicht entschieden worden ist, im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover.






Ergänzend wird auf die Wochenstatistik "Unterbringung von Aussiedlern und ausländischen Flüchtlingen" Bezug genommen. Danach sind zum Stand 07.11.2018 insgesamt 428 Personen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld nach Rückmeldung der Betreiber untergebracht.

zu 2)
Die erbetenen Zahlen bezogen auf einen Stadtbezirk können von der Verwaltung nicht ermittelt werden. Ermittelt werden kann nur die Zahl der Personen, die im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt Hannover wohnhaft sind.
Folgende Zahlen laut AZR können mit Stand vom 30.09.2018 zu sämtlichen Ausländern, die aktuell in der Landeshauptstadt Hannover leben, mitgeteilt werden:
· 111 Asylberechtigte, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind
· 5.798 Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt worden sind und im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind
· 1.516 Personen, denen subsidiärer Schutz zuerkannt wurde und die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind
· 521 Personen mit Abschiebungsverboten, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind
· 2.344 Personen die ehemals unter die oben genannten 4 Fallgruppen gefallen sind, die aber inzwischen eine Niederlassungserlaubnis besitzen, wodurch eine Differenzierung zwischen den oben genannten 4 Fallgruppen nicht mehr möglich ist.
· 3.009 Ausländer, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 2 oder § 24 AufenthG sind.

Die gewünschte Zahl zu Duldungsbesitzern kann nicht genannt werden, weil sich nicht zwischen ehemaligen Flüchtlingen, die nunmehr im Besitz einer Duldung sind und anderen Duldungsbesitzern unterscheiden lässt.
· Insgesamt leben mit Stand 30.09.2018 1.296 Personen mit Duldung in der Landeshauptstadt Hannover.