Drucksache Nr. 15-2483/2010 S1:
"Prioritätenliste Schneeräumung im Stadtbezirk"
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 15.12.2010, TOP 8.2.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2483/2010 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

"Prioritätenliste Schneeräumung im Stadtbezirk"
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 15.12.2010, TOP 8.2.5.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, den Zweckverband aha aufzufordern, die Prioritätenliste der mit höchster Dringlichkeit vom Schnee zu räumenden Straßen zu überarbeiten.
In die Liste sind, in Abstimmung mit dem Bezirksrat, auch die Erschließungsstraßen für die
Wohnquartiere aufzunehmen, soweit dies personell und organisatorisch möglich ist.

Entscheidung

1.) Organisation des Winterdienstes auf öffentlichen Flächen
Basis der Arbeit ist § 3 Abs. 4 der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der LHH, wo es heißt:
"Fußgängerüberwege und gefährliche Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem Verkehr sind bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Die Fahrbahnen sind vom Schnee bei Bedarf zu räumen. Während der Nachtstunden (an Werktagen von 22 bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 22 bis 8 Uhr) besteht für Maßnahmen im Winterdienst keine Verpflichtung."

Der Zweckverband betreut ca. 3.300 Haupt- und Nebenstraßen mit einer Streulänge von ca. 2.800 Km in Hannover. Da bei einsetzendem Glatteis oder Schneefall nicht alle Straßen gleichzeitig bearbeitbar sind, hat der Zweckverband bei erforderlichen Winterdienstmaßnahmen eine Priorität in der Abarbeitung der einzelnen Straßen und Radwege festgelegt und alle Flächen in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt. In der Dringlichkeitsstufe 1 sind Straßen mit überbezirklichen Funktionen und Strecken des Personennahverkehrs, alle Zufahrtsstraßen zu Krankenhäusern, Polizeistellen und Feuerwehrwachen. Außerdem werden die Fußgängerzonen und die gesicherten Überwege (Zebrastreifen oder ampelgesicherte Überwege) und (im Grundsatz) die wesentlichen Radwegeverbindungen ebenfalls in der Dringlichkeitsstufe 1 abgearbeitet. Insgesamt werden in der D l 840 Kilometer (2 Fahrten*420 km) Fahrbahn, 41 Kilometer Gehwege, 434 Kilometer Radwege sowie 3.800 Fußgängerquerungen geräumt und gestreut.
Dringlichkeitsstufe II beinhaltet Straßen zu Industrie- und Gewerbegebieten, Verbindungsstraßen sowie Wohnstraßen und übrige Verkehrsflächen, soweit sie im Räum- und Streuplan aufgeführt sind. Dringlichkeitsstufe III beinhaltet Wohnstraßen und übrige Verkehrsflächen, soweit sie im Räum- und Streuplan aufgeführt sind.




2.) Änderung der Prioritätenliste
Grundsätzlich wird jedes Jahr die Prioritätenliste überprüft. Gerade im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr ergeben sich häufig Änderungen (z.B. Veränderungen der Buslinien). Die Aufnahme von Erschließungsstraßen in die Dringlichkeitsstufe 1 muss aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden. Ein Räumplan umfasst derzeit eine Räumstrecke von ca. 35 Kilometer und benötigt ca. 6 Stunden in der Abarbeitung. Zusätzliche Räumkilometer können deshalb nur mit neuen Fahrzeugen, Gerätschaften und Personal realisiert werden. Die Kosten für ein gebrauchtes Fahrzeug mit Räumschild und Streuaufsatz belaufen sich auf ca. 100.000 €. Die Erschließungsstraßen in Hannover umfassen ca. 500 Räumkilometer, ergo 15 zusätzliche Fahrzeuge. Die Unter bringung der Fahrzeuge erfordert den Bau einer Halle, da unsere Hallenkapazitäten ausgereizt sind. Die Mehrkosten sind gebührenrelevant und münden in der Anhebung der Straßenreinigungsgebühr.

Fazit
Der Winterdienst in Hannover hat sich über Jahre bewährt. Die Erfahrungen aus den letzten beiden Wintern zeigen, dass der Übergang von Dringlichkeitsstufe 1 zur D II verbesserungs würdig ist. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) berät zurzeit intensiv, wie der Übergang optimiert werden kann, ohne zusätzliche Sachkosten zu erzeugen.

Die Aufnahme der Erschließungsstraßen in die D I erzeugt erhebliche Mehrkosten. Alle Großstädte in Deutschland arbeiten im Winter nach dem gleichen Prinzip; die D I umfasst auch in den anderen Städten die gleichen Straßenkriterien. Städte mit mehr Schneetagen arbeiten im Schichtbetrieb, um den Übergang zur D Il zu beschleunigen. Deren Erfahrungswerte fließen in unserer internen Diskussion ein.

Der Antrag des Stadtbezirks Südstadt-Bult ist aus Kostengründen abzulehnen, da durch die interne Umorganisation eine effektive und billigere Lösung angestrebt wird.