Drucksache Nr. 15-2482/2019 S1:
Gemeinsamer Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-1927/2019 - Verschönerung der Bahnunterführung an der Straße am Südbahnhof durch Graffiti
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 18.09.2019
TOP 9.3.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2482/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Gemeinsamer Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-1927/2019 - Verschönerung der Bahnunterführung an der Straße am Südbahnhof durch Graffiti
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 18.09.2019
TOP 9.3.1.1.

Beschluss


Der Bezirksrat möge den Antrag Verschönerung der Bahnunterführung an der Straße
am Südbahnhof durch Graffiti“ (DS 15-1927/2019 ) mit folgender Änderung
beschließen:

Das Kulturbüro der Stadt Hannover bzw. die anderen zuständigen Stellen in der Verwaltung
werden gebeten, die Verschönerung der Bahnunterführung an der Straße am Südbahnhof
zu organisieren und ggf. finanziell zu fördern sowie die Abstimmung mit der DB
vorzunehmen.
Die erarbeiteten Vorschlage werden dem „Gremium zur Kunst im öffentlichen
Raum“ (Drucksache 0873/2017) zur Entscheidung vorgelegt. Die umzusetzenden Entwürfe
werden dem Bezirksrat, vor der Umsetzung, zur Information vorgestellt.

Entscheidung

Die Graffiti-Szene in Hannover ist immer interessiert an neuen Flächen, die für diese Kunstform zur Verfügung gestellt werden. In Hannover gibt es zurzeit nur drei legale Flächen: am Bunker in der Celler Str., die sogenannte Graffitigasse am UJZ Glocksee und die Ihmehall an der Spinnereistr. Besonders wichtig ist es der Szene, dass es Flächen gibt, die zur freien Verfügung stehen, und dass kein Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung ausgeübt wird. Dies wird auch an der, durch die von der Verwaltung breitgestellten, Ihmehall so praktiziert. Das Verfahren wie es im Antrag beschrieben wird, ist für die Graffiti-Künstler*innen nicht interessant, da auf die künstlerische Freiheit Einfluss genommen wird.

In dem vorliegenden Antrag handelt es sich um eine Auftragsarbeit für eine einmalige Gestaltung der Bahnunterführung am Südbahnhof, bei der die Entwürfe durch die DB, den Stadtbezirksrat und dem Gremium zur Kunst im öffentlichen Raum freigegeben werden. Eine gewünschte Gestaltung der Unterführung kann im Rahmen eines Wettbewerbs erfolgen, bei dem Künstler*innen sich mit einem Entwurf bewerben. Für einen solchen Wettbewerb und die Umsetzung stehen aktuell keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Das Sachgebiet Junge Kultur (41.13) im Kulturbüro kann die Koordination übernehmen, wenn Mittel bereitgestellt werden.