Anfrage Nr. 15-2482/2006:
Ausweisung von Hauptverkehrsstraßen im Stadtbezirk

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Ausweisung von Hauptverkehrsstraßen im Stadtbezirk

Im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) der Region Hannover werden Hauptverkehrsstraßen mit regionaler und mit überregionaler Bedeutung ausgewiesen, im Flächennutzungsplan (F-Plan) der Landeshauptstadt Hannover Hauptverkehrsstraßen. Die Ausweisungen sind nicht kongruent.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Welche Begründungen bestehen für die Ausweisung als Hauptverkehrsstraße im F-Plan im Gegensatz zum RROP für folgende Straßen: Tiergartenstraße (östlich der Brabeckstraße, Teil der Kreisstraße 62); Bischofsholer Damm, Brücke Bischofshol, Bemeroder Straße und Am Sandberge; Lange-Hop-Straße (südlich des Straßenzuges Bemeroder Straße - Am Sandberge) und Emslandstraße; Debberoder Straße.
2. Welche Begründung besteht für die Nichtausweisung der Landesstraße 388 zwischen Wülferode (Einmündung der Debberoder Straße) und der Bundesstraße 443 als Hauptverkehrsstraße im F-Plan im Gegensatz zum RROP (hier Hauptverkehrsstraße mit regionaler Bedeutung)?