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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Kreuzung Böhmerstraße / Mendelssohnstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 15.12.2010, TOP 8.2.4.
Beschluss
Die Verwaltung wird aufgefordert, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass der Gefahrenpunkt im Bereich der verschwenkten Kreuzung Böhmerstraße/ Mendelssohnstraße in Höhe des Cafe Zwischendurch entschärft wird.
Entscheidung
Dem Beschluss wird nicht gefolgt.
Aufgrund von Verkehrsbeobachtungen der Verwaltung und der Polizei, kann nicht bestätigt werden, dass der o.g. Kreuzungsbereich als Gefahrenpunkt zu qualifizieren ist. In diesem Bereich haben sich zudem in den Jahren 2009 und 2010 keine – polizeilich aufgenommenen – Unfälle ereignet.
Durch den Umbau im Jahr 2008 wurde erreicht, dass sich die gefahrenen Geschwindig- keiten im o.g. Kreuzungsbereich - insbesondere für Fahrzeuge, die die Mendelsohnstraße befahren – deutlich verringert haben. Die Geometrie der Kreuzung, die rechts-vor-links- Regelung und die räumlich begrenzte Einengung der Fahrbahn durch parkende Fahrzeuge lassen keine hohen Geschwindigkeiten zu, sondern erfordern von allen Verkehrsteil- nehmern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Diese Kombination trägt im Wesentlichen auch zur Unfallprävention bei.
Das Parken unmittelbar vor dem Außenbewirtschaftungsbereich des Cafè Zwischendurch ist zulässig und auch als verkehrlich unproblematisch zu beurteilen. Diese Einschätzung wird von der Polizei und einem Vertreter der Peter-Petersen-Schule geteilt. Dadurch kann der Wegfall von Stellplätzen durch die Außenbewirtschaftung zumindest teilweise kom- pensiert werden.
Das Parken innerhalb des 5-m-Bereiches an den Einmündungen ist unzulässig und wird zukünftig verstärkt (insb. zur Schulwegsicherung in dem Zeitfenster ab 07.15 Uhr) über- wacht werden.
Die vorhandenen Sichtbeziehungen sind unter diesen Voraussetzungen ausreichend gut, so dass auch für Radfahrer keine – über das normale Maß hinausgehenden – Gefährdungs- potentiale gesehen werden.
In der Gesamtbeurteilung kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass weitergehende Maßnahmen nicht erforderlich sind.