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B-Plan-Änderung in Döhren
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat macht seine Entscheidung über die Beantragung zur Änderung des B-Plans Nr. 488 1. Änderung, davon abhängig, dass im Vorfeld vom Ansgarhaus in Kooperation mit der Verwaltung eine Veranstaltung zur Anlieger- und Anwohner-information durchgeführt wird. Das Ergebnis dieser Veranstaltung wird Grundlage zur Entscheidung des Bezirksrates sein.
Begründung
Der B-Plan erlaubt den Eigentümern der alten Grundstücke in Döhren an der Olbersstraße 4-10 im fraglichen Bereich lediglich eine dreistöckige Bebauung.
Da aber der Bedarf nach bezahlbaren innerstädtischen Wohnungen auch im Bereich der SeniorInnen stetig wächst, soll der B-Plan nach den Wünschen des Ansgarhauses so geändert werden, dass im fraglichen Bereich eine fünfgeschossige Bebauung möglich wird.
Eine Entscheidung darüber ist dem Bezirksrat erst nach Beteiligung der Nachbarschaft möglich.