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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Installation einer Schaukel an der Justus-Garten-Brücke
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 25.11.2015
TOP 7.5.1.
Beschluss
Die Verwaltung wird gebeten durch Installation einer Schaukel an der Justus-Garten-Brücke den Freizeitwert und die Aufenthaltsqualität dieses Ortes zu erhöhen.
Entscheidung
Dem Antrag wird nicht gefolgt.
Bei dem „in öffentlichen Betrieb“ Bringen von Kinderspielgeräten müssen sich die Verantwortlichen an die geltenden Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen halten. Hier ist primär die DIN / EN 1176 und 1177 zu nennen. Eine Schaukel ist ohne falldämpfenden Untergrund (Fallschutzmaterial) nicht DIN- konform und somit nicht zulässig. Mögliche Haftungsfolgen wären ggf. verheerend. Nicht zuletzt ist es nicht statthaft, an das Eigentum Dritter eine Schaukel (oder irgend andere Objekte) zu montieren.
Eine Spiel- (platz) fläche muss als solch gewidmet sein. Sie unterliegt dann der städtischen Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Verwaltung kann kein Spielgerät in den „freien“ öffentlichen Raum bringen, da sie dadurch auch die Gültigkeit der „Spielplatzsatzung“ auf diesem Areal einfordern/ umsetzen müsste.