Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Halteverbot Kreuzungsbereich Stammestraße/Am Kastanienhof/Beekestraße
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, im Bereich der Einmündung von Stammestraße und Am Kastanienhof auf die Beekestraße im unmittelbaren Kreuzungsbereich ein Halteverbot auszuweisen.
Begründung
Zum Zwecke der Verkehrsberuhigung wird im o.g. Bereich auf der Seite des Kastanienhofes das Parken zugelassen. Dies führt für Abbieger in die Stammestraße zu erheblichen Sichtbehinderungen und Sicherheitsrisiken. Eine Verkehrsberuhigung scheint als Begründung für eine solche Behinderung der Verkehrsteilnehmer jedoch als nicht ausreichend, zumal auch Fahrradfahrer oft zu gefährlichen Manövern verleitet werden.