Drucksache Nr. 15-2479/2017 N1 S1:
Reinigung Meyers Garten alle zwei Werk-Tage
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 01.11.2017
TOP 8.2.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2479/2017 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Reinigung Meyers Garten alle zwei Werk-Tage
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 01.11.2017
TOP 8.2.4.1.

Beschluss

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Verwaltung anzuweisen, den Bereich Meyers Garten in Misburg ohne Mehrkosten für die Anwohner alle zwei Werktage reinigen zu lassen und dabei darauf zu achten, dass dies auch gründlich gemacht wird.

Entscheidung

Gemäß §3 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Hannover obliegt dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) u.a. die Reinigung der öffentlichen Straßen- und Wegeflächen im Stadtgebiet. Die Straßenreinigung erstreckt sich auf die Straßen, Wege, Plätze und Fußgängerstraßen sowie diejenigen Gehwege nach §4a, die in dem Straßenverzeichnis aufgeführt sind, das Bestandteil der Straßenreinigungsverordnung ist (gemäß §3 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung).

Sind öffentliche, städtische Plätze, wie im vorliegenden Fall Meyers Garten, nicht Bestandteil des o.g. Straßenverzeichnisses, werden diese Flächen im städtischen Auftrag und auf städtische Kosten von aha oder privaten Sub-Unternehmern gereinigt. Der Reinigungsintervall am Meyers Garten beläuft sich aktuell auf zwei Mal wöchentlich und wird von einer privaten Firma durchgeführt.

aha kontrolliert stichprobenartig die Reinigungsqualität der an die privaten Reinigungsfirmen vergebenen Aufträge. Aufgrund der Bedeutung des Platzes Meyers Garten für den Stadtbezirk wird dieser Ort häufig überprüft. Tatsächlich gab es in den letzten zwei Monaten bei neun Kontrollen fünf protokollierte Beanstandungen der privaten Reinigungsleistung. Wir haben daraufhin den privaten Reiniger abgemahnt und auf eine gründliche Reinigung verpflichtet. Wir werden in den nächsten Wochen verstärkt kontrollieren, ob eine bessere Reinigungsqualität erzielt wird. Anderenfalls wird der entsprechende Vertrag gekündigt und anderweitig vergeben bzw. von der zuständigen aha-Betriebsstätte selbst durchgeführt.

Zudem prüfen wir in Zusammenarbeit mit dem Träger der Straßenbaulast (Städtischer Fachbereich Tiefbau) eine Intensivierung des Reinigungsintervalls. Die Reinigungskosten für Meyers Garten sind vom Fachbereich Tiefbau zu tragen.