Drucksache Nr. 15-2476/2019:
Neugestaltung der Heisterbergallee;
von Harenberger Meile bis Leo-Rosenblatt-Weg

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-2476/2019
1
 

Neugestaltung der Heisterbergallee;
von Harenberger Meile bis Leo-Rosenblatt-Weg

Antrag,

der Neugestaltung der Heisterbergallee zwischen Harenberger Meile und Leo-Rosenblatt-Weg, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 108.000 € sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101902

Bezeichnung Gemeindestraßen , Heisterbergallee


Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2019 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101902
Gemeindestraßen, Heisterbergallee
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 108.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -108.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen, Heisterbergallee
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 2.700,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.620,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -4.320,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -4.320,00 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
In der Sitzung der Ratsversammlung am 20.Dezember 2018 wurde die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (STRABS) mit Wirkung ab 01.01.2019 beschlossen, somit besteht keine Grundlage mehr für die Finanzierung einer Straßenbaumaßnahme Anliegerbeiträge zu erheben.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 7.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.


Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).










Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Heisterbergallee ist eine Hauptverkehrsstraße im Stadtteil Ahlem im Stadtbezirk Ahlem/Badenstedt/Davenstedt und ist im Bereich der Stadtgrenze durch Gewerbenutzung und Supermärkte geprägt.
Derzeit verfügt der Straßenraum über eine überbreite Fahrbahn, die dazu führt, dass die geltende Ortsgeschwindigkeit nicht immer eingehalten wird.
Es liegt ein politischer Antrag aus 2016 vor, die Ortseingangssituation inkl. einer Querungshilfe zu überplanen.
Eine weitere Überquerungsmöglichkeit soll zu einem späteren Zeitpunkt im Bereich zwischen Leo-Rosenblatt-Weg und Gartenstraße geschaffen werden. Um die genaue Lage dieser Querungshilfe festlegen zu können, soll nach Fertigstellung des REWE-Marktes eine Verkehrszählung durchgeführt werden.


2. Beschreibung des Vorhabens

Die Fahrstreifenbreiten am Ortseingang werden auf 3,50m eingeengt und im weiteren Verlauf stadteinwärts neben der Querungsinsel auf 3,25m reduziert. Die Aufstelllänge für Linksabbieger in den Leo-Rosenblatt-Weg reduziert sich von 50m auf 20m.
Die nördliche Seitenanlage wird bis zur neuen Querungsstelle verlängert. Um eine barrierefreie Querung zu ermöglichen muss eine Leuchte versetzt werden.
Auf der Südseite entfallen 4 Stellplätze in Längsaufstellung, da durch parkende Fahrzeuge die Sicht auf querende Fußgänger und Radfahrer verdeckt würde.


3. UVP

Durch den Bau der neuen Ortseingangssituation im o. g. Abschnitt wird die städtebauliche Qualität der Straße verbessert.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.
Im Zuge der Maßnahme erfolgen 2 Baumneupflanzungen.


4. Bauzeit/ Bauablauf

Mit der Durchführung der Baumaßnahme soll in 2019 begonnen werden.
66.22 
Hannover / 18.06.2019