Anfrage Nr. 15-2475/2019:
Aufnahme neuer Regelungen in die Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Hannover zu Betteln und Lagern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

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Aufnahme neuer Regelungen in die Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Hannover zu Betteln und Lagern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Bekanntermaßen gibt es insbesondere im Stadtbezirk Mitte Straßen, Wege und Plätze, auf denen durch unangemessene Verhaltensweisen von dort zweckwidrig sich aufhaltenden Personen das Sicherheitsgefühl von Passanten stark beeinträchtigt wird. Ungeachtet bereits in die Wege geleiteter punktueller Ordnungs-, Beratungs- und Hilfsmaßnahmen wird häufig darauf verwiesen, dass nicht alle unangemessenen Verhaltensweisen in Ermangelung einer Rechtsgrundlage unterbunden werden können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die die Verwaltung:

1. Welche Gründe gibt es, das Lagern auf öffentliche Straßen, Wegen und Plätzen und das aggressive, das gewerbsmäßige und das organisierte Betteln nicht als unerlaubte Sondernutzung in die Sondernutzungssatzung aufzunehmen?

2. Sind ihr Gerichtentscheidungen insbesondere aus Niedersachsen bekannt, die solche Bestimmungen für unzulässig erklärt haben?

3. Ist sie bereit, sich am Beispiel der Stadt Braunschweig zu orientieren, die vor etwa einem Jahr entsprechende Verbote in ihre Sondernutzungssatzung aufgenommen hat und diese mit Erfolg umsetzt?