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Festellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Weske
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn Christian Weske die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 2 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
werden nicht berührt
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Wesek hat mit Schreiben vom 15.09.2017 erklärt, dass er mit Wirkung zum 31.10.2017 von seinem Bezirksratsmandat zurücktritt.
Gemäß § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG endet damit die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat am 31.10.2017 durch Verzicht.
Der Sitzverlust im vom Stadtbezirksrat festzustellen; dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.09
Hannover / 18.10.2017