Drucksache Nr. 15-2473/2004:
Zuwendung für die Bürgergemeinschaft Wülferode e. V.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
 
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15-2473/2004
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Zuwendung für die Bürgergemeinschaft Wülferode e. V.

Antrag,


zu beschließen, der Bürgergemeinschaft Wülferode e. V. eine Zuwendung in Höhe von 1.950,-- € aus dem Verwaltungshaushalt 2004 - Allgemeine Freizeitförderung / Sonstige Stadtteilkulturarbeit - Haushaltsstelle 1.3559.718000.7 zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Mit der Gewährung der Zuwendung ist keine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung verbunden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen1.950,00 €1.3559.718000.7
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt1.950,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-1.950,00 € 

Begründung des Antrages

Die Bürgergemeinschaft Wülferode e. V. besteht seit nunmehr 20 Jahren und unterbreitet den Einwohnerinnen und Einwohnern des Stadtteils Wülferode ein breitgefächertes kulturelles Angebot. Dabei stehen insbesondere verschiedene Veranstaltungen und Kurse im Mittelpunkt. Die Angebote des Vereins erfreuen sich großer Resonanz durch die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils. Um die Arbeit leisten zu können, ist neben dem großen ehrenamtlichen Engagement der Vereinsmitglieder eine finanzielle Förderung erforderlich.
Die Zuwendung dient der allgemeinen Finanzierung und zur Durchführung verschiedener Veranstaltungen.
Die Verwaltung befürwortet die Zahlung einer Zuwendung in der beantragten Höhe.
 43.20
Hannover / 18.11.2004