Anfrage Nr. 15-2472/2009:
Radwegkennzeichung Unterführung Fischerhof

Inhalt der Drucksache:

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Radwegkennzeichung Unterführung Fischerhof

Die Abgrenzung des stadtauswärts führenden Fußwegs zum Radweg ab der Straße Fischerhof ist durch Pflastermarkierung neu und klar erkennbar. Ca. 3 Meter nach der o.a. Tunnelunterführung hört der pflastermarkierte Radweg plötzlich auf, d.h. es gibt nur noch den Fußweg. Nach weiteren ca. 100 Metern (vor dem Haus Nr. 101) kann der bis hierher verunsicherte Radfahrer (der in der Regel erst einmal auf dem Fußweg weiterfährt, da es keine Ansenkung auf die Straße gibt) ein Schild sehen, auf dem der Weg als Fußweg definiert wird mit dem Zusatz „für Radfahrer erlaubt“.

Wir fragen die Verwaltung:

1.) Sollte dieses Schild nicht direkt an dem plötzlich endenden Radweg angebracht werden?
2.) Sollte nach Meinung der Verwaltung das Schild richtig angebracht worden sein, kann man dann den Fußweg ab der Einmündung Friedrich-Ebert-Platz als „für Radfahrer erlaubt“ weiter nutzen?