Informationen:
verwandte Drucksachen:
| 15-2471/2016 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 14.12.2016: Stadtbezirksrat Linden-Limmer : Ersetzt durch Drucks. Nr. 15-2592/2016
Antragsteller(in):
Fraktion Die Linke.
| 15-2471/2016 (Originalvorlage) |
Fraktion Die Linke.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1808 - Kesselstr. - wird um folgende Punkte ergänzt:
1. Eine Genehmigung, insbesondere zum Abriss von Bestand im Geltungsbereich, kann nur dann erteilt werden, wenn:
b) Sollte das Bauvorhaben beinhalten, dass die im Bestand des Geltungsbereichs wohnenden Bewohner/innen während der Bauphase umziehen müssen, so hat der Bauherr bzw. die Eigentümerin mindestens drei Monate vor Baubeginn den Bewohner/innen in Preis und Größe vergleichbare und wohnortnahe, soweit dies von diesen gefordert ist, Ersatzwohnungen zu beschaffen. Ein Umzug in eine Ersatzwohnung schließt a) nicht aus. Der Umzug und Rückzug ist von dem Bauherrn bzw. der Eigentümerin zu bezahlen.
c) Der Bauherr weist eine Stammkapital-Summe von mindestens 2,5 Mio € vor.
3. Die im Bestand des Geltungsbereichs wohnenden Bewohner/innen müssen an den Entscheidungen beteiligt sein. Es soll in einem Prozess mit Diesen darüber entschieden werden, wie das Bauvorhaben zu realisieren ist. Dabei sind mehrere Bauabschnitte sowie der Erhalt und die Sanierung des bestehenden Gebäudes Kesselstr. 12a zu prüfen.
Aber als Bezirksrat haben wir auch die Aufgabe Vorgaben zu den eingereichten Plänen zu erteilen, um für den Stadtteil mögliche Schäden zu verhindern. Daher ist es besonders wichtig, den momentan auf dem Gelände wohnenden Bewohner/innen die Möglichkeit zu geben, auch in ihrem Quartier wohnen zu bleiben. Hierfür sind Punkt 1a) und b) zu beachten. Punkt c) ist eine Erfahrung aus vorangegangen Projekten aus dem Stadtteil, aber auch allgemein der Stadt Hannover. Mit der jetzigen Aufstellung der HEGU GmbH besteht ein zu großes Risiko, dass ein Zahlungsausfall während der Bauphase besteht. Dies ist mit 25.000€ Stammkapital nicht möglich und ist aus unserer Sicht, insbesondere mit der Absicht der Übernahme durch die GBH, sehr ähnlich einem ÖPP-Projekt zu vergleichen. Mit dem Misburger Bad haben wir gesehen, welche Probleme diese hervorbringen können. Dies wollen wir verhindern. Mit einem Stammkapital von ungefähr zehn (10) Prozent des Bauvolumens sind solche Ausfälle auf jeden Fall eher abwendbar. Wir sehen das Bauvolumen bei mindestens 25 Mio. €.
Zusätzlich ist uns die Versprechung, überwiegend sozial geförderten Wohnraum zu schaffen, nicht ausreichend. Wir wollen hier klare Vorgaben von der Stadt sehen. Der Wohnraum muss insbesondere für Sozialhilfeempfänger/innen zugänglich und in ausreichender Höhe vorhanden sein. Der Bezirksrat hat im April bereits auf Antrag der LINKEN beschlossen, dass 50% öffentlich geförderter Wohnraum bereit gestellt werden soll.
Schlussendlich fühlen sich die momentanen Bewohner/innen in der jetzigen Situation von allen Gremien alleingelassen. Dem müssen wir entgegenwirken, indem insbesondere der Bauherr bzw. die zukünftige Eigentümerin die Bewohner/innen über neue Entwicklungen informiert.