Antrag Nr. 15-2470/2006:
Essensgeld in Kinderbetreuungseinrichtungen

Inhalt der Drucksache:

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Essensgeld in Kinderbetreuungseinrichtungen

Antrag,

der Rat der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, seinen Beschluss, ein Essensgeld für Kinderbetreuungseinrichtungen in Höhe von 30,- Euro pro Monat einzuführen, wieder aufzuheben.

Begründung

In der Zeit seit der Einführung des Essensgeldes am 1. August 2005 ist deutlich geworden, dass diese Regelung zu unzumutbaren sozialen Härten führt, die auch durch die sogenannte Härtefallregelung nicht ausgeglichen werden. Deutlich wird das an den rund 400 Abmeldungen aus den Betreuungseinrichtungen, insbesondere von Kindern sozialschwacher Familien, die sich diesen Betrag nicht leisten können. Angesichts der zunehmenden Kinderarmut birgt die Einführung des Essensgeldes sozialen Sprengstoff für die Zukunft.

Durch die sogenannte Härtefallregelung ist zudem ein unzumutbarer bürokratischer Aufwand zu lasten der freien Träger entstanden, der einen Teil dieser verkappten Gebührenerhöhung wieder auffrisst. Die geplante Einführung eines Erlasses des Essengeldes für Geschwisterkinder würde diesen Aufwand noch einmal erhöhen.