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Bewilligung einer Zuwendung an den Verein Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V. im Haushaltsjahr 2007
Antrag,
der Hainhölzer Kulturgemeinschaft e. V. für das Haushaltsjahr 2007 eine Zuwendung in Höhe von 103.600,-- € zu bewilligen. Die Mittel stehen bei der Haushaltsmanagement-
kontierung 3559.000 718000 zur Verfügung.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt bedarfsentsprechend, d. h. im Regelfall monatlich.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote des Kulturtreffs richten sich gleichermaßen an Männer und Frauen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | 103.600,00 € | 3559.000 718000 |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 103.600,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -103.600,00 € | |
Begründung des Antrages
Die Kulturtreffs werden in gemeinsamer Trägerschaft von Stadt Hannover und Verein betrieben. Die Stadt hat sich grundsätzlich verpflichtet, die Kosten für zwei hauptamtliche Stellen zu tragen. Hierfür erhalten die Trägervereine seit Jahren eine institutionelle Förderung zu den Personal- und Betriebskosten der Einrichtung, die sich laut Beschluss des Verwaltungsausschusses zur DS 0628/1992 an der Höhe der Personalkosten des jeweiligen Trägers orientiert.
Die Hainhölzer Kulturgemeinschaft e. V. hat für das Haushaltsjahr 2007 eine Zuwendung in Höhe von 102.600,-- € beantragt. Der Gesamtbedarf des Kulturtreffs beläuft sich jedoch auf 103.600,-- €, die im Rahmen der 3 % Erhöhung auch bewilligt werden können. Dieser Betrag dient im Wesentlichen der Finanzierung von zwei hauptamtlichen Stellen. Der Haushaltsplan sieht Mittel in ausreichender Höhe vor, um die Zuwendung antragsgemäß bewilligen zu können.
Die Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung wird unter Anwendung der „Regelungen über die Gewährung von Zuwendungen an Stellen außerhalb der Landeshauptstadt Hannover“ erfolgen.
Finanzierung:
Mittel sind bei der o. g. Finanzstelle veranschlagt.
43.2 / Dez. IV
Hannover / 10.10.2007