Drucksache Nr. 15-2469/2007:
Bewilligung einer Zuwendung an den Verein Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V. im Haushaltsjahr 2007

Inhalt der Drucksache:

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15-2469/2007
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Bewilligung einer Zuwendung an den Verein Hainhölzer Kulturgemeinschaft e.V. im Haushaltsjahr 2007

Antrag,

der Hainhölzer Kulturgemeinschaft e. V. für das Haushaltsjahr 2007 eine Zuwendung in Höhe von 103.600,-- € zu bewilligen. Die Mittel stehen bei der Haushaltsmanagement-
kontierung 3559.000 718000 zur Verfügung.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt bedarfsentsprechend, d. h. im Regelfall monatlich.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote des Kulturtreffs richten sich gleichermaßen an Männer und Frauen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen103.600,00 €3559.000 718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt103.600,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-103.600,00 € 

Begründung des Antrages

Die Kulturtreffs werden in gemeinsamer Trägerschaft von Stadt Hannover und Verein betrieben. Die Stadt hat sich grundsätzlich verpflichtet, die Kosten für zwei hauptamtliche Stellen zu tragen. Hierfür erhalten die Trägervereine seit Jahren eine institutionelle Förderung zu den Personal- und Betriebskosten der Einrichtung, die sich laut Beschluss des Verwaltungsausschusses zur DS 0628/1992 an der Höhe der Personalkosten des jeweiligen Trägers orientiert.

Die Hainhölzer Kulturgemeinschaft e. V. hat für das Haushaltsjahr 2007 eine Zuwendung in Höhe von 102.600,-- € beantragt. Der Gesamtbedarf des Kulturtreffs beläuft sich jedoch auf 103.600,-- €, die im Rahmen der 3 % Erhöhung auch bewilligt werden können. Dieser Betrag dient im Wesentlichen der Finanzierung von zwei hauptamtlichen Stellen. Der Haushaltsplan sieht Mittel in ausreichender Höhe vor, um die Zuwendung antragsgemäß bewilligen zu können.


Die Bewilligung und Auszahlung der Zuwendung wird unter Anwendung der „Regelungen über die Gewährung von Zuwendungen an Stellen außerhalb der Landeshauptstadt Hannover“ erfolgen.

Finanzierung:
Mittel sind bei der o. g. Finanzstelle veranschlagt.
43.2  / Dez. IV
Hannover / 10.10.2007