Antrag Nr. 15-2468/2009:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2195/2009:
Sanierung eines ersten Bauabschnittes des Raschplatzpavillons

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2195/2009:
Sanierung eines ersten Bauabschnittes des Raschplatzpavillons

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Sanierung und Umbau des Pavillons am Raschplatz werden mit einem Investor erfolgen.
Wünsche und Anforderungen der im Pavillon tätigen Einrichtungen sind möglichst weitgehend
zu berücksichtigen. Der Verbleib der VHS ist in die Planungen mit einzubeziehen.

Begründung

Um die weitere Nutzung des Pavillons am Raschplatz sicherzustellen, ist zumindest eine umfangreiche
und nachhaltige Sanierung erforderlich. Dabei sind beim Raumprogramm die Wünsche der im Pavillon
tätigen Einrichtungen zu berücksichtigen. Architektonisch ist für die Nutzer die Wiedererkennbarkeit des
Pavillons nach Sanierung und Umbau bedeutsam. Inhaltlich ist der Verbleib der VHS wünschenswert.

Die Stadt kann sich bei der derzeitigen und absehbaren Haushaltslage eine Sanierung für zunächst
6,3 Mio. Euro und eventuell weitere 4,6 Mio. Euro, wie in der Drucksache 2195/2009 vorgeschlagen,
nicht leisten. Es ist daher für die Sanierung des Pavillons ein Konzept zu entwickeln, das unter Einbezug
eines Investors eine für die Stadt und den Fachbereich Gebäudemanagement darstellbare Finanzierung
ermöglicht.

Die empfohlene abschnittsweise Sanierung in „Einfachstandard“ bleibt Stückwerk und birgt die Gefahr, nie
vollständig abgeschlossen zu werden und später unabsehbare Folgekosten zu verursachen. Eine wirklich
zukunftsfähige Herrichtung des Pavillons ist aus dem vorgelegten Konzept nicht erkennbar. Insbesondere
ist nicht einzusehen, dass die Verwaltung eine Sanierung vorschlägt, die nicht den Anforderungen des
Ratsbeschlusses zur Drucksache 1440/2009 entspricht und damit die eigenen städtischen Standards
unterschreitet.